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Grundstück in Berlin-Müggelheim *PROVISIONSFREI*
Preis: € 95.000,00
Grundstücksfläche: ca. 732 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 95.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 732 m²
Objektbeschreibung
Bei der Immobilie handelt es sich um ein unbebautes ca. 732 m² großes Grundstück mit einem rechteckigen Zuschnitt. Alle notwendigen Versorgungsleitungen liegen im Straßenland an. Es liegt für dieses Gebiet kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, eine Wohnbebauung ist daher nach § 34 BauGB möglich. Die Umgebungsbebauung ist durch ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser in offener Bauweise geprägt. Eine Baugenehmigung aus dem Jahre 2008 ist mittlerweile erloschen und muss neu beantragt werden.
Lage
Müggelheim ist ein Ortsteil des südöstlich gelegenen Berliner Bezirkes Treptow-Köpenick. Kurz vor der Berliner Stadtgrenze liegt dieser Ortsteil idyllisch eingebettet zwischen dem Müggelsee, dem Seddinsee sowie dem Dämeritzsee in einer waldreichen Umgebung. Die kleine Siedlung, in der noch der alte Dorfkern zu finden ist, verfügt über eine Buslinie nach Köpenick. Mit dem dem Pkw erreicht man Köpenick über den durch den Stadtforst führenden Müggelheimer Damm in ca. 10 Minuten. Einkaufsmöglichkeiten, eine Grundschule sowie eine Kita sind im Ortsteil selbst vorhanden, weitere Versorgungseinrichtungen sind in Berlin-Köpenick oder der nahe gelegenen Gemeinde Gosen-Neu Zittau oder der Kleinstadt Erkner zu finden.
Sonstige Angaben
Die Immobilie wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten.
Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 95.000 €. Ein Erwerb ist im Versteigerungsverfahren vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 95.000 € provisionsfrei möglich.
Für Fragen rund um das Thema Zwangsversteigerung stehe ich Ihnen telefonisch unter 03329-690 28 15 jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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