Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Duisburg
Grundstück(e) Duisburg- Beeck, Ulrich- von- Hutten- Straße 1
Preis: € 125.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1917 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 125.000,00
Käuferprovision: 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. inkl. MwSt.Die Käuferprovision beträgt 3,57 % des notariell beukundeten Kaufpreises inkl. 19 % Mehrwertsteuer.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1917 m²
Objektbeschreibung
Die hier angegebenen 1.917 m² teilen sich auf in 4 Parzellen, und zwar: Flurstück 27: 543 m²
Flurstück 439: 462 m²
Flurstück 441: 529 m² und
Flurstück 446: 383 m².
(Siehe Anlage)
Die einzelnen Frustücke sind anhand des Lageplans zu erkennen.
Eine geschickte Bebauung sollte mit dem Bauamt der Stadt Duisburg verhandelt werden.
Lage
Das Objekt liegt in der Gemarkung Beeck, direkt an der A 42. Der Bauabstand zur Lärmschutzwand der A 42 muss mindestens 40 m betragen.
Die Verkehrsanbindung dieses Grundstücks ist ausgezeichnet, da man mit dem Fahrzeug in kürzester Zeit die A 42 erreichen kann.
Sonstige Angaben
Die Käuferprovision errechnet sich aus dem notariell beglaubigten Kaufpreis.
Alle Angaben basieren auf Aussagen des Verkäufers und somit übernimmt die Firma JOFE Immobilien Hausverwaltung OHG für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Es gelten unsere AGBs, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsicht ausliegen.
Alle Angebote werden freibleibend übermittelt.
Zwischenverkauf/-vermietung sowie Irrtümer vorbehalten.
Information zum Geldwäschegesetz
Als Immobilienmakler-Unternehmen ist die JOFE Immobilien Hausverwaltung OHG nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Beginn einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Die Geschäftsbeziehung beginnt schon mit Ihrem Anruf bei uns aufgrund eines Angebotes im Internet. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die wichtigen Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.