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Grün- und Lagerplatzflächen in Gräfendorf 1
Preis: € 59.800,00
Grundstücksfläche: ca. 3978 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 59.800,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 3978 m²
Objektbeschreibung
Das etwa 3.978 m² große Grundstück hat einen rechteckigen Zuschnitt und befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Gräfendorf. Es ist etwa 170 m lang und zwischen 20 m und 27 m breit. Das unbebaute Grundstück wird derzeit als Holzlagerplatz genutzt. Eine höherwertige Nutzung für Teilflächen ist vorstellbar. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Wohnbebauung und kleinere Gewerbebetriebe. Der ehemalige Bahnhof mit dem Haltepunkt Gräfendorf liegt in Sichtweite. Für die Fläche gibt es keinen Bebauungsplan.
Lage
Gräfendorf ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und liegt im Landkreis Main-Spessart zwischen Aschaffenburg und Schweinfurt. Die etwa 1.500 Einwohner große Gemeinde an der Fränkischen Saale ist von zwei Naturschutzgebieten umgeben. Die Bundesstraßen 26 und 27 sind ca. 10 km entfernt. Durch Gräfendorf verläuft die Bahnlinie von Gemünden nach Bad Kissingen. Etwa 50 km in südlicher Richtung liegt die Universitätsstadt Würzburg.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden Sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Grün-und Lagerplatzflächen in Gräfendorf an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.