Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Potsdam
Großzügiges Ladenlokal / Büro im sanierten Altbau im Holländerviertel
Kaltmiete: € 2.500,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Einbauküche
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 2.500,00
Nebenkosten: € 378,00
Energie & Baujahr
Baujahr: 1750
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 107.00 kWh/m² Jahr Endenergiebedarf/
-verbrauch Wärme: ca. 107.00 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 12.70 kWh/(m²*a)
Objektbeschreibung
Das hier angebotene Ladenlokal ( Büro ) liegt in einem historischen und mit Liebe zum Detail saniertem Haus, direkt im Holländer Viertel. Diese Lage spricht für sich. Es ist großzügig geschnitten und teilt sich in 3 Bereiche auf. Der erste Bereich geht Richtung Strasse, der 2. liegt im hinteren Teil des Gebäudes und ist über eine Treppe ( split level, also wenige Stufen ) zu erreichen und der 3. Bereich befindet sich dann im 1.OG. Die ersten beiden Flächen eignen sich wunderbar als Verkaufs-, Beratungs-, Behandlungs- oder Bürofläche, die Fläche im 1.OG kann als Büro-, Personal- oder Besprechungsraum prima genutzt werden. Das Haus verfügt über einen wunderschönen Innenhof der gerne mitgenutzt werden kann. Hierzu fragen Sie uns einfach.
Wir sind auf Ihre Ideen gespannt und freuen von Ihnen zu hören.
Einen kleinen Eindruck bekommen Sie durch die Fotos und den Grundriss. Habe ich damit dann Ihr Interesse geweckt, stehe ich Ihnen gern für eine individuelle Besichtigung zur Verfügung.
Ausstattungsbeschreibung
- großer Verkaufsraum ( aufgeteilt in 2 Bereiche )
- separates Büro im 1.OG
- alle Bodenflächen gefliest
- Gäste-WC
- Teeküche
- großer Hof
Lage
- Direkt im Holländer Viertel
- gute öffentliche Verkehrsanbindung ( Straßenbahn )
- zahlreiche Geschäfte und Restaurants im drekten Umfeld
- 2 schöne Wochenmärkte
- viele Museen im Umfeld
- nahe Heiliger See und Nauener Garten
Sonstige Angaben
Alle Angaben und Informationen zu diesem Angebot sind unverbindlich und beruhen auf Aussagen des Eigentümers bzw. der Verwaltung, Irrtum vorbehalten. Für diese Angaben können wir keine Garantie übernehmen, sie sind vom Interessenten selbst zu prüfen.
Es gelten unsere folgenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen".
Besuchen Sie uns auf unserer Facebook-Seite, so sind Sie automatisch auf dem Laufenden und bekommen immer unsere neuen Angebote.
Kopieren Sie sich die folgende Adresszeile in Ihren Browser:
https://www.facebook.com/HamelImmobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen HAMEL IMMOBILIEN
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
Stichworte:
Wohnfläche: 205,77 m², Gesamtfläche: 205,77 m², 2 Etagen