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Großzügige 3-4-Zimmer-Bürofläche mit Stellplätzen nahe dem Waldrand im Industriegebiet in Walldorf
Kaltmiete: € 990,00
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 159 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 990,00
Mieterprovision: 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. Mehrwertsteuer
Nebenkosten: € 200,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 159 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1964
Objektbeschreibung
Die großzügige 3-4-Zimmer-Bürofläche mit Stellplätzen liegt im vorderen Teil einer Halle in der Nähe des Waldrandes im südwestlichen Teil des Industriegebietes in Walldorf.
Ausstattungsbeschreibung
Die großzügige 3-4-Zimmer-Bürofläche mit Stellplätzen im vorderen Teil einer Halle hat ca. 2,60 m Deckenhöhe. Die Decke ist eine Holzbalkendecke im Landhausstil. Alle Böden sind mit blauen Teppichböden ausgelegt. Die Bürofläche besteht aus drei Büroräumen, von denen einer über zwei Türen verfügt und bei Bedarf mit einer Stellwand oder Faltwand geteilt werden kann; einer großen Küche mit Einbauküche, einem Lagerraum, und zwei WC´s. Die Bürofläche grenzt im rückwärtigen Teil der Querseite an den hinteren Teil der Halle, welcher anderweitig vermietet ist. Vor der Bürofläche befindet sich eine Parkplatzfläche von ca. 40 m² Nutzfläche. Auf Wunsch können Lagerräume im Untergeschoß eines nahegelegenen anderen Gebäudes gegen Aufpreis zusätzlich angemietet werden.
Lage
Die großzügige 3-4-Zimmer-Bürofläche mit Stellplätzen im vorderen Teil einer Halle liegt in der Nähe des Waldrandes in einer Seitenstraße zwischen SAP und Heidelberger Druck im südwestlichen Teil des Industriegebietes in Walldorf. Bushaltestellen in ca. 5 Minuten Fußentfernung ermöglichen den Anschluß an den öffentlichen Nahverkehr ins Zentrum von Walldorf mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Behörden, Sportanlagen, Schwimmbadanlage und Sportflugplatz, und zum Bahnhof Wiesloch-Walldorf mit S-Bahn-Verbindungen zu den Hauptbahnhöfen von Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe.
Sonstige Angaben
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen im Auftrag des Verkäufers. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kauf- Miet- Pacht- Erbpacht- oder sonstigen Vertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertragszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, bereits von einem Angebot gewusst zu haben, wenn er uns dies bei mündlichen Angeboten sofort oder bei einem schriftlichen Angebot innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes per Einschreiben mitteilt und gleichzeitig den Nachweis erbringt, woher die Vorkenntnis stammt. Unterlässt er diese Mitteilung, so ist er zur Provisionszahlung verpflichtet.
4. Die Weitergabe von Angeboten ist unzulässig und verpflichtet zu Schadenersatz. Die Aufnahme von Verhandlungen bedingt das Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.