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Großes Grundstück - Kleiner Preis Bauträgerfreies Bauland für Ihr Einfamilienhaus 1
Preis: € 42.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1859 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 42.000,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1859 m²
Objektbeschreibung
Es erwartet Sie ein klassischer Bauplatz in einer gewachsenen Siedlungslage von Großschirma. Die Lage gewährleistet Ihnen herrliche Blickbeziehungen (unverbaubar) in die Landschaft. Die Umgebungsbebauung ist geprägt von neuen Eigenheimen und sanierten Bauernhöfen mit hohem Grünanteil. Das Baurecht richtet sich nach §34 BauGB in Anlehnung an die Nachbarbebauung. Das Grundstück teilt sich in zwei rechteckig geschnittene Flurstücke mit jeweils ca. 930 m² und ist daher für die Bebauung von 1-2 Einfamilienhäuser geeignet. Die üblichen Versorgungsleitungen ( Trinkwasser, Abwasser, Gas, Strom und Telekommunikation ) sind ortsüblich und straßenseitig angeschlossen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und verwirklichen Ihren Traum vom stadtnahen und doch naturverbundenen Wohnen Erholung garantiert!
Lage
Die Stadt Großschirma, besteht aus einem Zusammenschluss von neun Ortschaften unmittelbar im Herzen des Freistaates Sachsen. Die dynamische Kleinstadt, gelegen im Norden des Landkreises Freiberg, erstreckt sich entlang der Bundesstraße 101 bis zur Bundesautobahn A4 (Siebenlehn). Die optimale Anbindung an das bundesdeutsche Verkehrswegenetz, wie die zentrale Lage im Freistaat Sachsen und der europäischen Cityregion "Sachsendreieck" Dresden, Leipzig und Chemnitz/Zwickau, tragen zu einem aufstrebenden Standort bei. Landschaftlich schön gelegen, umfasst die Stadt mit ihren 8 Stadtteilen große Flächen des Zellwaldes sowie einen Teil vom zauberhaften Tal der Freiberger Mulde.
Sonstige Angaben
Courtage:
3.570 EUR inkl. MwSt. vom Käufer
Grundstück:
Das Baugrundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1859 m² und besteht aus zwei gleichgroßen Flurstücken.
Hinweis:
Da wir für den Verkauf dieser Immobilie exklusiv beauftragt sind, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer nicht erwünscht.
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Die Maklercourtage und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.