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Großes Gewerbegrundstück in Hachenburg! 1
Preis: € 209.250,00
Grundstücksfläche: ca. 4185 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 209.250,00
Käuferprovision: Courtage inklusive MwSt.: 3,57 %
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 4185 m²
Objektbeschreibung
Genehmigt werden auf diesen Grundstück:
Gewerbliche Hallen und Produktionsstätten sowie sonstige gewerblich Nutzung.
Quelle: Hachenburg-VG.de
Leben und Wohnen in der Verbandsgemeinde Hachenburg zeichnet sich durch viele Vorzüge aus.
Zu nennen sind da eine gute Verkehrsanbindung, vorbildliche Infrastruktur, kostengünstiges Bauland, ein breit gefächertes Angebot an Arbeitsplätzen, ein kulturelles Angebot der Spitzenklasse und kurze Verwaltungswege.
So ist die Verbandsgemeinde Hachenburg durch eine gute Anbindung an die Autobahnen A 3, A 45 und A 48 sowie den ICE-Bahnhof in Montabaur schnell zu erreichen.
Für eine gute Lebensqualität inmitten der schönen Landschaft des Westerwaldes sorgt unsere gut ausgebaut Infrastruktur. Moderne Kindertagesstätten mit einem vielfältigen Betreuungsangebot, gut ausgestattete Schulen, zahlreiche Sportstätten, wo Sie sich auf die unterschiedlichsten Arten sportlich betätigen können sowie kirchliche Einrichtungen. Darüber hinaus haben sich in der Verbandsgemeinde Hachenburg zahlreiche Geschäfte aus den unterschiedlichsten Branchen angesiedelt und bieten Ihnen ein tolles Einkaufserlebnis. Mit dem DRK-Krankenhaus in Hachenburg und einer großen Anzahl an niedergelassenen Allgemeinmedizinern und Fachärzten bieten wir zudem eine ausgezeichnete und wohnortnahe medizinische Versorgung.
Darüber hinaus erwartet Sie bei uns ein kulturelles Angebot der Spitzenklasse. Das Programm der Hachenburger KulturZeit hält für jeden Geschmack etwas bereit. Von Kleinkunst und Kabarett, über Kunstausstellungen, hochkarätigen Konzerten, traditionellen Volksfesten und Open Air Events.
Sonstige Angaben
Das sollten Verbraucher zum neuen Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wissen:
Verbraucher gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden wie bisher nicht extra in Rechnung gestellt.
Haben Verbraucher nach der Besichtigung kein Interesse an dem Objekt, müssen sie wie bisher nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Der Makler stellt keine Rechnung.
Eine Provision muss wie bisher nur dann gezahlt werden, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
Makler können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Interessenten nicht darauf verzichten, da beide an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind.
Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück. Der Makler hat hierauf keinen Einfluss. Möchte der Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung (z.B. in Form einer Unterschrift), bevor er tätig wird, gehen Kunden damit keine gesonderte Vereinbarung ein.
Die neue Regelung beruht auf der europäischen Verbraucherrechtrichtlinie und wurde vom deutschen Gesetzgeber zur Vereinheitlichung in dieser Form eingeführt, damit ein europaweiter Verbraucherschutz gewährleistet wird. Weitere Informationen und attraktive Immobilienangebote erhalten Interessierte bei den Immobilienvermittlern von LBS und Sparkassen unter www.skwws.de
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Maklerlohnzahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer, Anschrift, Beschwerdeadressat
LBS Immobilien GmbH, Postfach 2980, 55019 Mainz, Tel.:06131/134043, Fax: 06131/13434701, eMail: [email protected]
GF: Matthias Wiechert, Franz Josef Loch
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Info unter: Verbraucherinformationen
Stichworte:
Bundesland: Rheinland-Pfalz