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Große Gewerbefläche im Zentrum von Breckerfeld
Kaltmiete: € 5.400,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Lift, Tiefgarage
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 5.400,00
Nebenkosten: € 970,00
Energie & Baujahr
Baujahr: 1992
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 130.60 kWh/m² Jahr Endenergiebedarf/
-verbrauch Wärme: ca. 130.60 kWh/(m²*a)
Objektbeschreibung
Wohn- und Geschäftshaus mit 19 Wohneinheiten und 10 Gewerbeeinheiten, EG Ebene: Gewerbeeinheiten: Postfiliale, Lottogeschäft, Zeitschriften und Tchibo, Friseur, Kosmetikstudio, Pizzeria , Marketingfirma und Gesundheitsdienstleister sind bereits im Objekt vorhanden.
Die große Schaufensterfront zum Innenhof, kann nach Absprache mit der Eigentümerin mit genutzt werden. Der Bodenbelag im hellen Stein-Terrazzo ist unempfindlich und neutral. Das Objekt ist mit Damen und Herren WC (weiß gefliest) ausgestattet. Separate Gaszentralheizung für die Gewerbelokale vorhanden. Stellplätze in der TG im Objekt sind für Kunden reserviert.
Lage
Im Zentrum der alten Hansestadt und Erholungsort Breckerfeld liegt diese Gewerbeeinheit in einem Wohn- und Geschäftskomplex. Der Architekt hat mit den zinnenhaften Dächern versucht den alten Verlauf der Stadtmauer mit dem Gebäude wiederzuspiegeln. Für viele nicht motorisierte Menschen dient dieser Komplex als Anlaufpunkt. Die schon vorhandenen Dienstleister, sind für die Breckerfelder zu Fuß erreichbar. Die vor dem Gebäude gelegenen Bushaltestellen sind der Knotenpunkt von vier Buslinien, die alle wichtigen Verkehrswege miteinander verknüpfen. Die Postfiliale garantiert einen regen Publikumsverkehr, und die Schulkinder der nahe liegenden Schulen, müssen dort am Bushalteknotenpunkt auf ihre Heimfahrt warten.
Sonstige Angaben
Im Jahr 2006 wurde das Objekt umfassend modernisiert - mit einem kompletten neuen farbigen Anstrich und einer neuen Wärmedämmung. Bezogen auf einen Vertrag handelt es sich hierbei ausdrücklich um einen Mietvertrag und nicht um einen Pachtvertrag. Es werden einem Vertragspartner keine Einrichtungsgegenstände mitvermietet, sondern in der Regel ein leerer Raum. Inwiefern der Vormieter Gegenstände einem Nachmieter überlässt, muss im Einzelnen geklärt werden.