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Gewerbeimmobilie (ehem. Recyclingbetrieb) am Essener Stadthafen 1
Preis: € 980.000,00
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Nutzfläche: ca. 3375 m²
Kostenübersicht
Preis: € 980.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Halle/ Produktionsfläche
Grundstück: ca. 20052 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2001
Objektbeschreibung
Auf dem Gelände wurde im Jahr 2001 ein zweigeschossiges Büro- und Sozialgebäude mit rd. 510 m² Nutzfläche errichtet. Zusätzlich entstand im Jahr 2005 eine unbeheizte Verarbeitungshalle mit rd. 823 m² und einer Höhe von ca. 11 Metern. Auf dem Außengelände wurden zudem zwei offene Lagerboxen errichtet, von denen eine überdacht ist. Weiterhin stehen hier ca. 9.000 m² Freiflächen zur Verfügung.
Ursprünglich diente das Gelände einem Recyclingbetrieb zur Aufbereitung von Textilien. Nach der Betriebsaufgabe verblieben die vornehmlich textilen Abfälle auf dem Gelände und sind vom Erwerber entsorgen. Weiterführende Informationen stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Lage
Die Immobilie befindet sich im Gewerbegebiet "econova" im Stadtteil Bergeborbeck in unmittelbarer Nähe zum Essener Stadthafen. Die Annbindung an das Fernstraßennetz des Ruhrgebietes ist über die Anschlusstelle "Bottrop-Süd" nach wenigen Fahrminuten gewährleistet.
Sonstige Angaben
Zu beachten:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Wir sind direkt von der betreibenden Grundschuldgläubigerin mit der Bewerbung des anstehenden Zwangsversteigerungstermins und der Beratung von Bietinteressenten beauftragt. Unser Service steht Ihnen daher kostenfrei zur Verfügung.
Der angegebene Preis beziffert das von der betreibenden Gläubigerin definierte zuschlagsfähige Mindestgebot.
Die Angaben zur Immobilie sind dem zugehörigen, gerichtlichen Verkehrswertgutachten entnommen. Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir daher trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewährleistung übernehmen.
Ein Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung liegt nicht vor. Gemäß § 16 Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) besteht für Gebäude im Bestand im Falle des Verkaufs und bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises. Die Zwangsversteigerung fällt nicht unter die in § 16 EnEV aufgeführten Ausstellungsanlässe. Demzufolge muss im Falle der Zwangsversteigerung ein Energieausweis nicht vorgelegt werden. Die Maßgaben der Energieeinsparverordnung 2014 sind jedoch nach einem Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung zu beachten. Es wird empfohlen hierzu entsprechende Informationen einzuholen.
Sofern Ihnen die Vorgehensweise bei einem Immobilienerwerb im Wege einer Zwangsversteigerung nicht bekannt sein sollte, sie Zusatzinformationen benötigen oder Sie anderweitige Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.