Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Oberspreewald-Lausitz (Kreis)
Gewerbegrundstück(teilbar) an Umgehungsstr. B 169 in Senftenberg (Brandenburg)
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 83398 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: Wir weisen abschließend darauf hin, dass dieses Angebot für den Erwerber provisionspflichtig ist. Im Erfolgsfall werden wir eine Käuferprovision in Höhe von 5,95 % (inkl. gesetzlicher MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises in Rechnung stellen.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 83398 m²
Objektbeschreibung
Gewerbegrundstück mit 83.398 m² bestehend aus Flurstück Nr. 328 mit 76.956 m² + Nr. 327 mit 1.434 m² + Nr. 236 mit 936 m² + Nr. 238 mit 4.071 m².
Teilbar und sofort Verfügbar: Bitte benennen Sie uns Ihren Flächenbedarf!
Bau und Planungsrecht: Gewerbegebiet (GE), Bebauungsplan befindet sich im Verfahren. Ein Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2008 liegt vor. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird vom Investor erarbeitet.
Erschließung und Medien: Abwasser, Fernwärme, Strom, Gas, Trinkwasser, Telefon, Breitband / DSL im Straßenbereich Briesker Strasse
Gleisanschluss: Am Standort.
Einwohner: 26.000 (zuzüglich 330.000 Einwohner im Einzugsgebiet in einem Radius von 30 Km).
Kaufpreis: Verhandlungssache (je nach Grundstücks - Flächenbedarf ).
Gewerbesteuer: 370 % / Grundsteuer B: 350 %
Förderung: Klein- u. mittelständische Unternehmen können mit bis zu 40% Förderung der gewerblichen Investitionssumme rechnen.
Gewünschte Branchen: Möbel, Garten-Center, Großhandel ( Cash & Carry), Produktion, Lager, Gewerbe.
Ausstattungsbeschreibung
unbebautes Gewerbegrundstück!
Lage
01968 Senftenberg - Brieske, Briesker Strasse (am "Briesker Kreisel".)
Autobahn: A 13 (E 55) 8 Km
Bundesstraßen: B 169 am Standort, B 96: 4,3 Km
Bahnhof: 2,4 Km
Flughafen: Dresden 55 Km
Zentren: Cottbus 35 Km
Kreis: Oberspreewald-Lausitz
Sonstige Angaben
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 § 16 a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1). Sofern uns die energetischen Kennwerte(Informationen) zum Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und nach § 29 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 sowie Energie-Effizienzklassen A+ bis H von den Eigentümer und Auftraggeber vorliegen, so haben wir diese Pflichtangaben in den Immobilienanzeigen angegeben. Sollten die Eigentümer/Auftraggeber die jeweils erforderlichen Energieausweise uns nicht zu Verfügung gestellt haben sowie auch nicht auf Anforderung Seitens des Maklers nicht haben anfertigen lassen, so lehnen wir bereits im Vorfeld sämtliche Haftungs-und Schadensersatzansprüche ab!
Alle Angaben ohne Gewähr und Haftung!