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Gewerbegrundstück mit Wohnbaupotential in Offstein (VG Monsheim) zu verkaufen
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 21465 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 21465 m²
Objektbeschreibung
Die ca. 21.465 m² große Entwicklungsfläche befindet sich am ehemaligen Bahnhofsgebäude Offstein, innerhalb der gewachsenen Ortslage zwischen Wohn- &am Mischgebieten, die im Norden und Süden angrenzen. Der Ortskern ist fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Die Fläche wird über die Bahnhofstraße von Osten und teilweise von der Straße Am Bahnhof von Norden erschlossen. Die Lindesheimer Straße und die angrenzenden ansteigenden Böschungsflächen begrenzen das Gebiet im Süden. Westlich wird die Entwicklungsfläche durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Die Entwicklungsfläche ist mit einem Lokschuppen, einer Triebwagenhalle, einem Wasserturm, einer Schmiede, einem abrissreifen Wohn- und Bürogebäude sowie mietereigenen Lager- und Produktionsgebäuden bebaut. Für diese Gebäude sind keine Energieausweise erforderlich. Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz.
Bei Aushubmaßnahmen ist aufgrund von festgestellten Bodenverunreinigungen mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen.
Die Fläche ist zum Teil gewerblich vermietet. Die Mieteinnahmen belaufen sich aktuell auf ca. 19.000,- € p.a. netto. Aufgrund der Böschungssituation entlang der Lindesheimer Straße kann das Gebiet nicht vollständig über die angrenzenden Straßen erschlossen werden. Die Herstellung einer inneren Erschließung ist erforderlich, sofern eine Entwicklung der Fläche angestrebt wird.
Der ca. 5.965 m² große schmale südwestliche Teilbereich ist eine ehemalige Bahntrasse. Dieser Teilbereich befindet sich im Außenbereich.
Lage
Die Ortsgemeinde Offstein liegt im östlichen Rheinland-Pfalz innerhalb des Landkreises Alzey-Worms. Das Mittelzentrum Worms ist in 15 Minuten zu erreichen. Die Gemeinde Offstein gehört der Verbandsgemeinde Monsheim an.
Offstein ist vorwiegend Wohnstandort mit ca. 1.800 Einwohnern. Größter Arbeitgeber im Umfeld ist die Zuckerfabrik Offstein der Südzucker AG, die sich ca. 300 Meter westlich der Entwicklungsfläche befindet. Über die Autobahn 61 und die Bundesstraße 47 ist das Gemeindegebiet in das überregionale und über die Landesstraßen 466 und 395 in das regionale Verkehrsnetz eingebunden. Der Winzerort befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Deutschen Weinstraße. Anbindung an das Schienennetz besteht u.a. an den Bahnhöfen in Grünstadt und Worms.
Sonstige Angaben
Die Fläche ist als Eisenbahnverkehrsfläche gewidmet und unterliegt damit nicht der kommunalen Planungshoheit. Mit Verkauf der Liegenschaft wird ein Entwidmungsverfahren gem. §23 AEG eingeleitet. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monsheim ist die Fläche als Mischbau- und Gewerbebaufläche sowie teilweise als Bahnanlage dargestellt. Östlich grenzt der Bebauungsplan Am Gemeindeweg an, der in seinem Geltungsbereich ein Mischgebiet gem. §6 BauNVO festsetzt. Für die Fläche selbst liegt kein Bebauungsplan vor.
Nach Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Monsheim und der Ortsgemeinde Offstein wird eine Erschließung und Entwicklung der Fläche durch die Schaffung der dazu erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan) unterstützt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Aufgrund der angrenzenden wohnbaulichen Nutzung ist eine Wohnbebauung im Sinne eines Allgemeinen Wohngebiets bzw. eines Mischgebietes vorstellbar.
Konditionen:
Bitte senden sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Offstein&quo an o. g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften [z. B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)] und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren. Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr. Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.