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Gewerbegrundstück in Stadtrandlage für Handwerk und Spedition 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 15850 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 15850 m²
Objektbeschreibung
Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein zum Teil gewerblich genutztes Grundstück, welches durch mehrere Zufahrten erschlossen ist. Medien liegen im vorderen Teilbereich an. Der hintere Teilbereich ist Medientechnisch nicht erschlossen.
Das Areal kann nach § 34 BauGB gewerblich genutzt werden. Bezüglich der Bebaubarkeit und Nutzungsmöglichkeiten liegen keine behördlichen Stellungnahmen vor. Diesbezüglich sollte vorab
eine Bauvoranfrage bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Lage
Das Areal befindet sich an der Bahnhofstraße, unterhalb des bestehenden Gewerbegebietes.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vorstehenden Angaben ist allein der im vorstehenden Expose angegebene Anbieter verantwortlich, der/die auch allein für etwaige Fehler haftet. Die Deutsche Bahn AG - DB Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Expose enthaltenen Informationen.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Zwönitz IPE1004597. an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.