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GEWERBEGRUNDSTÜCK FÜR UNTERNEHMER / BAUTRÄGER / PRIVAT / BAUUNTERNEHMER IN DEBRING / STEGAURACH 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 3500 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: 3,57% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.)
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 3500 m²
Objektbeschreibung
Freie Bauflächen von ca. 3.500m² im Gewerbegebiet Stegaurach mit südlicher Ausrichtung. Das Grundstück ist voll erschlossen und wäre auch ab 2.000m² teilbar. Die Bebauung erfolgt nach vorliegenden Bebauungsplan, den Sie gerne bei uns anfordern dürfen. Auch die Bebauung mit Betriebsleiter- / -Inhaberwohnung ist zulässig und bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Besichtigungstermin vor Ort oder weitere Informationen wünschen! Verfügbare Fläche: ca. 3.500 m² Teilbar ab: ca. 2.000m² Kaufpreis je m²: 67,00 EUR/m² Erschließung: voll erschlossen Bebauung nach: Bebauungsplan
Lage
Das Grundstück befindet sich im Gewerbegebiet Stegaurach und liegt ca. 5 Kilometer westlich von Bamberg entfernt. Stegaurach verfügt über eine sehr gute Infrastruktur und bietet eine ideale Verkehrsanbindung an Bamberg. Angrenzend an Stegaurach, haben Sie in Debring ebenso eine gute Ausgangslage für Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, Kindertagesstätten, Grundschule, Vereine, Apotheken, Banken, Bäcker, Metzger uvm.
Sonstige Angaben
Weitere Informationen und Besichtigungstermine erhalten Sie gerne auf Anfrage. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage stets Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten an. Wir behandeln diese selbstverständlich vertraulich und diskret. Diese Angaben dienen als Vorabinformation; als Rechtsgrundlage dient ausschließlich der notarielle Kaufvertrag. Alle Angaben basieren auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Irrtum und Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Mit der Kontaktaufnahme bestätigen Sie die Kenntnis über die bei Vertragsabschluss fällige Maklerprovision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. MwSt. HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG) Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem GWG gemäß §2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Stichworte:
Bundesland: Bayern