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Gepfl. 2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss eines ruhigen Wohnhauses in Albersdorf, Kreis Dithmarschen
Kaltmiete: € 255,00
Wohnfläche: ca. 50 m²
Zimmer: 2
bezugsfrei ab: nach Vereinbarung
Garten/-mitbenutzung, Einbauküche
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 255,00Heizkosten: € 80,00
Kaution: € 510,00
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 50 m²
bezugsfrei ab: nach Vereinbarung
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1981
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 173.60 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Objektbeschreibung
Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Wohnlage in unmittelbarer Waldnähe in Albersdorf, Kreis Dithmarschen. Sie besteht aus 2 Zimmern, einer Küche, die mit einer Einbauküche versehen ist (bestehend aus einem Herd mit Ceranfeld, einem Backofen, einer Dunstabzugshaube, einer Spüle, einem Kühlschrank mit Eisfach und Einbauschränke), einem Badezimmer (Duschbad) und hat eine Gesamtwohnfläche von ca. 50 m². Ein Gartenteil kann mit genutzt werden. Besichtigung lohnt!
Für das Gebäude ist ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt, Endenergiebedarf 173,6 kWh (m²a), Energieeffizienzklasse F.
Lage
Albersdorf hat ca. 3.500 Einwohner, Ärzte, Zahnärzte, Apotheke, Grund-, Haupt- und Realschule, Gastronomie, Vereine, beheiztes Schwimmbad, Bankfilialen, gute Einkaufsmöglichkeiten, etc.. Nach Heide oder Itzehoe ca. 15 - 20 Autominuten über die BAB. Hamburg ist in ca. 50 Minuten mit dem Auto erreichbar.
Sonstige Angaben
Alle Verbrauchskosten sind in den Betriebskosten enthalten.
Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt.
Seitens unserer Firma erfolgt vor Mietvertragsabschluss eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mietinteressenten. Dies erfolgt unter Abgabe eines Mieterselbstauskunftsformulars nebst Kopien der letzten drei Einkommensnachweisen und des Personalausweises. Weiter fordern wir eine Creditreformauskunft über den Mietinteressenten an.
Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, welcher ein bis zwei Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.
Stichworte:
Bundesland: Schleswig-Holstein, Befeuerungsart: Erdgas