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Gemütliche Doppelhaushälfte in Fürstenwalde-Nord
Kaufpreis: € 43.620,00
Wohnfläche: ca. 100 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 700 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 43.620,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 100 m²
Grundstück: ca. 700 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1927
Objektbeschreibung
Das ca. 700 m² große Grundstück ist mit einer in massiver Bauweise errichteten Doppelhaushälfte bebaut. Das um 1927 errichtete Wohnhaus wurde nach 1990 modernisiert. Es setzt sich aus einem Teilkeller, einem Erd- und ausgebauten Dachgeschoss zusammen. Auf insgesamt ca. 100 m² Wohnfläche verteilen sich im Erdgeschoss zwei Zimmer, eine Küche, ein Bad und ein Flur sowie zwei weitere Zimmer im Dachgeschoss. Die Beheizung erfolgt über eine Gasheizung. Auf dem Grundstück befindet sich weiterhin ein Nebengebäude, das als Abstell- bzw. Lagerraum dient.
Lage
Die traditionelle Industriestadt Fürstenwalde mit ca. 34.000 Einwohnern befindet sich im engeren Verflechtungsraum von Berlin. Der Flughafen Berlin-Schönefeld liegt ca. 45 km entfernt. Das Berliner Zentrum ist mit dem Auto über die Autobahnen A 12 und A 10 gut zu erreichen. Fürstenwalde verfügt über einen Regionalbahnanschluss. Die Immobilie selbst befindet sich im Ortsteil Fürstenwalde Nord. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas sowie Gesundheitseinrichtungen sind zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar.
Sonstige Angaben
Die Immobilie wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten.
Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 72.700 €. Ein Erwerb ist im Versteigerungsverfahren vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 43.620 € provisionsfrei möglich.
Für Fragen rund um das Thema Zwangsversteigerung stehe ich Ihnen telefonisch unter 03329-690 28 15 jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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