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Geisenheim: Wohn- und Gewerbeimmobilie
Kaufpreis: € 989.000,00
Wohnfläche: ca. 800 m²
Zimmer: 22
Grundstück: ca. 555 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 989.000,00
Käuferprovision: 5.95 % inkl. MwSt.
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 800 m²
Grundstück: ca. 555 m²
Zimmer: 22
Energie & Baujahr
Baujahr: 1800
Objektbeschreibung
Im Stadtkern von Geisenheim gelegene Anlageimmobilie mit 3 Gewerbeeinheiten und 6 Wohnungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen. Alle Einheiten sind vermietet.
Im Erdgeschoss des Gebäudes gebaut vor 1800, verschiedentlich umgebaut und saniert in 1985/ , 1990 sowie zuletzt 2001/2002 - sind folgende Gewerberäume untergebracht: ein Büro/Lager, ein italienischer Eissalon und ein Restaurant jeweils mit verschiedenen Neben- und Lagerräumen, Küchenbereichen sowie Personal- und Sanitärbereichen, zum Restaurant zusätzlich angemietet sind im HH 1.OG 3 Personalräume mit Bad. Des Weiteren gibt es im EG eine 2-Zimmerwohnung.
Im 1.OG des Hinterhauses, des Seitenbaus sowie DG des Vorderhauses befinden sich weitere 5 Wohneinheiten.
Die monatliche Mieteinnahme beträgt netto € 7.300,-
Lage
Das Objekt ist im Stadtkern von Geisenheim im Rheingau mit rd. 11.500 Einwohnern gelegen, unmittelbar neben dem Rathaus am Lindenplatz. Das Grundstück hat eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz und ist mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln zu erreichen. An der Rückfront des Rathauses befinden sich öffentliche PKW-Stellplätze, der Bahnhof ist ca. 500 m und die B 42 ca. 1 km entfernt. Die Prälat-Wertheim-Straße ist teilweise ebenso wie der Lindenplatz als Füßgängerzone bzw. verkehrsberuhigte Zone hergestellt, wobei sich das angebotene Objekt in bevorzugter Lage befindet.
Sonstige Angaben
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Für weitere Informationen bzw. Zusendung eines Exposés benötigen wir Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefon, Adresse).
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bzw. Dritter stammenden Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Nach § 355 BGB hat der Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer/Makler. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Zeitgleich mit Ihrer Anfrage via Email erhalten Sie von uns eine notwendige gesetzesgemäße Widerrufsbelehrung mit den entsprechenden Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss des Maklervertrages und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dieser Hinweis dient ausschließlich als Vorabinformation.
Stichworte:
Nutzfläche: 50,00 m², Bundesland: Hessen, modernisiert