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Garagenhof - Wohnungsneubau möglich
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1467 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1467 m²
Objektbeschreibung
Bislang ist beabsichtigt, mit der Liegenschaft im Jahre 2018 auf den Markt zu gehen; es besteht bei entsprechender Nachfrage die Bereitschaft, die Liegenschaft auch früher zu veräußern.
Es wird um Abgabe eines Angebotes gebeten.
Es handelt es sich um ein Eckgrundstück, welches mit 24 Garagen bebaut ist, die sich überwiegend im Fremdeigentum befinden.
Für Gebäude die nicht beheizbar sind, wird ein Energieausweis für nicht erforderlich gehalten.
Hinweis: Von den 24 vermieteten Garagen stehen 18 Garagen in Fremdeigentum und sechs Garagen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, deren Mieteinnahmen ca. 2.880 €/a betragen.
Zu den 18 Fremdgaragen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Nutzung des Grund und Bodens Nutzungsverträge abgeschlossen. Diese Verträge sind zum Teil mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende und zum Teil nach den Kündigungsfristen des BGB kündbar.
Lage
Das Grundstück befindet sich auf der Altstädter Elbseite im Stadtteil Leuben der Landeshauptstadt Dresden, ca. 10 km südöstlich vom Stadtzentrum entfernt. Leuben, mit Dobritz-Süd und Niedersedlitz-Nord, ist seit 1991 auch Zentrum eines der zehn Ortsamtsbereiche der Stadt.
Das Grundstück liegt im Vorfeld eines fünfgeschossigen Plattenbaus. In der Fortführung parallel zur Breitscheidstraße ist die ehemals historische Bebauung mit dem Villengebäude Breitscheidstraße 79 noch vorhanden. Das Grundstück befindet sich neben der Hausnummer 79.
Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen sind fußläufig erreichbar. Die Verkehrsanbindung und die Wohnlage werden als gut eingeschätzt.
Sonstige Angaben
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und stellt sich als Wohnbaufläche dar. Aus städtebaulicher Sicht wäre nach Abbruch des vorhandenen Garagenhofes eine Wiederbebauung mit zwei kleineren Stadtvillen entsprechend der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite möglich. Inwieweit eine darüber hinausgehende verdichtete Bebauung in Anlehnung an den benachbarten Plattenbau möglich ist, ist beim Stadtplanungsamt zu klären.