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Für Sie für Ihn, für Beide 2
Kaltmiete: € 349,85
Wohnfläche: ca. 69.97 m²
Zimmer: 2,5
bezugsfrei ab: 01.10.2016
Garten/-mitbenutzung
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 349,85Wohnberechtigungsschein erforderlich
Warmmiete: € 794,85
Nebenkosten: € 200,00
Heizkosten: € 245,00
Kaution: € 1.049,55
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 69.97 m²
bezugsfrei ab: 01.10.2016
Zimmer: 2,5
Etage: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1973
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Elektro
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 142.00 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Objektbeschreibung
Teilsanierte Wohnung. Bodenbeläge und Elektrik wurden komplett erneuert. Die Wohnung verfügt über ein Wannenbad. Bad und Küche sind gefliest. Wände wurden Tapeziererin gespachtelt.
Ausstattungsbeschreibung
Gartennutzung; Türsprechanlage; Isolierverglasung; Warmwasserbereiter; Kellerraum; Gas-Zentralheizung; Loggia;
Lage
Einkaufsmöglichkeiten und S-Bahn sind fußläufig zu erreichen.
Sonstige Angaben
WBS erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Die Kabelgebühren sind bereits in den Nebenkosten enthalten.
Bei Fragen zu Ihrer Wohnungssuche, wenden Sie sich bitte montags - freitags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr und samstags zwischen 08:00 - 16:00 Uhr an folgende Rufnummer: 0234 4147000-05. Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Für diese Wohnung läuft zum 31.12. dieses Jahres die Bindung an die öffentliche Förderung und somit auch die Mietpreisbindung aus. Die früher bewilligten Fördermittel sind zurückgezahlt, Nachwirkungsfristen bestehen nicht mehr. Das bedeutet für Sie, dass die Wohnung nicht mehr den Regelungen des sozialen Wohnungsbaus unterliegt. Bei dieser Wohnung handelt es sich ab dem 01.01. des folgenden Jahres um eine frei finanzierte Wohnung, für die die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden sind.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Mietverhandlungen sind ausschließlich über den benannten Ansprechpartner zu führen. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten.
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Stichworte:
Bundesland: Berlin