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Für den kleinen Geldbeutel 1
Preis: € 31.000,00
Grundstücksfläche: ca. 366 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 31.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 366 m²
Für den kleinen Geldbeutel
Objektbeschreibung
Für den kleinen Geldbeutel
Baugrundstück in Marktbreit, 366 m² Grundstücksgröße, voll erschlossen, sofort bebaubar, Grenzbebauung.
Ausstattungsbeschreibung
Grenzbebauung
Für den kleinen Geldbeutel
Baugrundstück in Marktbreit, 366 m² Grundstücksgröße, voll erschlossen, sofort bebaubar, Grenzbebauung, Obj.Nr. 2228.
Lage
Geografische Lage
Marktbreit am Main ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen in Bayern und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit.
Die Stadt liegt an der südlichsten Stelle des Maindreiecks am linken Ufer des Mains.Die politische Gemeinde Marktbreit hat zwei amtlich benannte Ortsteile: Gnodstadt und Marktbreit
Klima
Das Maindreieck zählt mit zu den wärmsten und trockensten Regionen Bayerns. Dieses Klima ist be-sonders günstig für den Anbau von Wein, Obst und Gemüse.
Städtepartnerschaften
Zu Fléac in der Nähe der südwestfranzösischen Großstadt Angoulême und Benshausen bei Zella-Mehlis im Landkreis Schmalkalden-Meiningen bestehen partnerschaftliche Beziehungen.
Verkehr
Marktbreit verfügt über einen Bahnhof an der Bahnstrecke TreuchtlingenWürzburg. Direkter Anschluss an die Autobahn A 7 Ausfahrt 104. Marktbreit liegt direkt an der Landstraße L 2271, die die Bundesstraße 8 (5 km östlich) und die Bundesstraße 13 (5 km westlich) verbindet.
Bildung
Folgende Schulen gibt es in Marktbreit:
Grundschule
Hauptschule
Leo-Weismantel-Realschule Marktbreit (diese Privatschule existiert seit 1848)
Bildungswerk Marktbreit
Gymnasium
Folgende Kindergärten gibt es in Marktbreit:
Montessori Kinderhaus Mühlenkinder
Evang. Kindergarten
Evang. Kindergarten im Ortsteil Gnodstadt
Kath. Kindergarten
Sonstige Angaben
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt...
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Ge-schäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und ort, Staatsangehörig-keit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte:
Bundesland: Bayern