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Funktionale Logistikliegenschaft am Kamener Kreuz I 20 Rampentore I 8,00 m UKB 1

Region: Bönen, Nordrhein-Westfalen
Anzeige vom: 17 Juli, 8:32
Aufrufe: 1
ID: 549K9Wd1
Vorsichtige Handel, betrogen zu vermeiden.

Kaltmiete: auf Anfrage

Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche

Kostenübersicht

Kaltmiete: auf Anfrage

Mieterprovision: Provisionspflichtig
Provisionspflichtig

Energie & Baujahr

Baujahr: 1978

Ausstattungsbeschreibung

- ca. 8,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m ² Bodentraglast
- Andienung über 20 Rampentore
- zudem ebenerdige Durchfahrt mit seitlicher Be- und Entladung möglich
- Gasgebläseheizung
- Deckensprinklerung
- Brandmeldeanlage
- RWA-Anlage
- ca. 267 m² Bürofläche angrenzend an die Hallenfläche
- komplett eingefriedetes Areal mit Toranlage

Lage

- GE-Gebiet Rudolf-Diesel-Straße
- Containerbahnhof und Gleisanschluss in der unmittelbaren Nähe
- Autobahn A1, A2 , A40, A44, A45 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 20 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 15 Fahrminuten

Sonstige Angaben

Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung

Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.

Stichworte:
Gesamtfläche: 23033,00 m², Hallenhöhe: 8,00 m

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