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Funktionale Logistikliegenschaft am Kamener Kreuz I 20 Rampentore I 8,00 m UKB
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: ProvisionspflichtigProvisionspflichtig
Energie & Baujahr
Baujahr: 1978
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 8,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m ² Bodentraglast
- Andienung über 20 Rampentore
- zudem ebenerdige Durchfahrt mit seitlicher Be- und Entladung möglich
- Gasgebläseheizung
- Deckensprinklerung
- Brandmeldeanlage
- RWA-Anlage
- ca. 267 m² Bürofläche angrenzend an die Hallenfläche
- komplett eingefriedetes Areal mit Toranlage
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Gewerbegebiet Rudolf-Diesel-Straße in direkter Nähe zu der Autobahn A2. Die Anschlussstelle Bönen liegt in etwa einem Kilometer Entfernung, das Kamener Kreuz mit den überregionalen Autobahnen A1 und A2 in etwa 5 Kilometern. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich darüber hinaus ein Containerbahnhof sowie ein Gleisanschluss.
- Autobahn A1, A2 , A40, A44, A45 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 20 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 15 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 23033,00 m², Hallenhöhe: 8,00 m