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Funktionale Lager- und Logistikflächen im Neusser Hafen I Lastenaufzug I Lagermeisterbüro
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 5,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 2,5 t/m² Bodentraglast im EG
- ca. 750 - 1.500 kg/m² Bodentraglast im 1. OG
- Andienung über eine überdachte starre Rampe mit 2 Toren und 2 ebenerdige Sektionaltore
- Lastenaufzug vorhanden
- teilweise beheizbar über Gebläseheizung
- teilweise Kalthallen
- Fensterbänder
- Lagermeisterbüro
- großzügige Freiflächen vorhanden
- der vorhandene Gleisanschluss kann reaktiviert werden
- komplett eingefriedetes Areal mit Toranlage
Lage
Die Liegenschaft befindet sich in der Nähe des trimodalen Logistikstandorts Neusser Hafen. Die Autobahnen A 52 und A 57 sind schnell erreicht und bieten eine hervorragende Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz. Durch den nahegelegenen Bus- und U-Bahnhof ist eine optimale Anbindung an den ÖPNV gewährleistet.
- Autobahn A 46 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 7 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 20 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten / nachgewiesenen Objekt - innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn - wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 2320,00 m², Hallenhöhe: 5,00 m