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FUNKTIONALE HALLENFLÄCHEN NAHE INDUSTRIEHAFEN NEUSS AB 2,20 EUR
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Ausstattungsbeschreibung
Halle 1 (Ost) - Erdgeschoss:
- Hallenhöhe ca. 5,00 m UKB; ca. 6,50 m bis Decke
- Bodenbelastung ca. 2.500 kN/m²
- Langfeldleuchten
- Büro-/Sozialflächen beheizbar
- Hallenfläche nicht beheizbar
- 2 ebenerdige Sektionaltore
(ca. 4,00 x 4,00 m, handbetrieben)
- überdachte Rampenanlage (ca. 1,10 m hoch)
mit 2 handbetriebenen Rolltoren
(ca. 2,20 x 3,00 m im Rampenbereich)
Halle 1 (Ost) - Obergeschoss:
- Hallenhöhe ca. 6,50 m UKB
- Bodenbelastung ca. 1.500 kN/m² (Mitte);
ca. 750 kN/m² (seitlicher Bereich)
- Langfeldleuchten
- Kalzipdach mit Lichtbändern
- 3 Fluchttreppen
- 3 Wandhydranten
- Andienung über Lastenaufzug (max. 3.500 kg Belastung)
- überdachte Rampenanlage vor dem Aufzug
(ca. 1,10 m Höhe)
Halle 1 (West) - Erdgeschoss:
- Hallenhöhe ca. 5,00 m UKB; ca. 6,50 m bis Decke
- Bodenbelastung ca. 2.500 kN/m²
- Langfeldbeleuchtung
- beheizbar
- 2 ebenerdige Sektionaltore
(ca. 4,00 x 4,00 m handbetrieben)
Lage
Barbaraviertel im Norden von Neuss an der Stadtgrenze zu Düsseldorf
Das Zentrum von Neuss und der Hauptbahnhof sind in ca. 5 Autominuten
erreichbar, die Düsseldorfer Innenstadt über die Rheinkniebrücke in ca. 15
Autominuten.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Die genannten Mietpreise verstehen sich als Nettomietpreise, jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich geltenden MwSt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.