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Funktionale Hallenflächen in Neuss I ebenerdige Andienung + Rampe
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 6,50 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast (Betonboden)
- Andienung über 2 elektrische Rolltore (ca. 3,00 m breit und 5,00 m hoch) und 1 Rampe
- beheizbare Halle
- multifunktionale Nutzung möglich
- Büroflächen direkt anliegend der Hallenflächen vorhanden
Lage
Die Liegenschaft verfügt über eine exzellente verkehrliche Anbindung an die City in Düsseldorf (ca. 7 km) sowie Anbindung an das Autobahnnetz B 1/ A 57 . Sowohl Einkaufsmöglichkeiten, als auch die Anbindung an den öffentlichen sind gegeben - die City von Neuss ist nur ca. 1 km entfernt. Eine optimale Verkehrsanbindung über die Südbrücke zum Düsseldorfer Airport oder aber an die Innenstand/Königsallee von Düsseldorf. Die schnelle Anbindung an das Autobahnnetz ermöglicht eine verkehrsgünstige Lage zu der Medienmetropole Köln oder zum Benelux-Raum.
- Autobahn A 46, A 57 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 10 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 25 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 940,00 m², Hallenhöhe: 6,50 m