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Funktionale Hallenflächen in Herne I Multi-Use-Gewerbepark 5
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kranbahn
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Ausstattungsbeschreibung
- bis ca. 12,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über ebenerdige Sektionaltore
- teilweise Kranbahnen vorhanden
- beheizte Hallenflächen
- Trafostation
- GE- / GI-Gebiet
- komplett eingezäuntes Areal mit Schrankenanlage
Auf dem gesamten Areal befinden sich Hallen-, Produktions,- und Büroflächen in unterschiedlicher Größe für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten.
Lage
Das Areal befindet sich in zentraler Lage mit direkter Abfahrt von der B 226. Es handelt sich um ein Industriegelände, das mit mehreren Hallen und Verwaltungsgebäuden bebaut ist. Die Anbindung an das Autobahnnetz in alle Richtungen ist als hervorragend zu bezeichnen, die BAB A 2, A 40, A42 und A 43 sind in wenigen Minuten schnell erreicht und bieten schnelle regionale, als auch überregionale Verbindungen. Zudem besteht eine gute Einbindung in den ÖPNV mit den Buslinien 340. 390 und 395 und die Straßenbahnlinie 306.
- Autobahn A 2, A 40, A 42, A 43 in ca. 3 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 10 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 35 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 2571,00 m², Hallenhöhe: 12,00 m