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Funktionale Hallenflächen im Logport 1 | 25t Kranbahn | Freiflächen vorhanden
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kranbahn
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: ProvisionspflichtigProvisionspflichtig
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 9,00 m Hallenhöhe UKB
- ca. 7,00 m Hakenhöhe
- ca. 25 t/m² Bodentraglast
- ebenerdige Andienung über 2 große Rolltore an zwei Hallenseiten
- Krananlage mit 4 Laufkatzen ( 1 x 6,3 t, 1 x 10 t, 2 x 25 t)
- Außenkranbahn (25t)
- Gleisanschluss
- ca. 2.900 m² Freifläche vorhanden
- Büro- und Sozialflächen in den Hallenflächen integriert
- Bürocontainer können vom aktuellen Mieter käuflich erworben werden
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Duisburger "logport 1" und ist somit in eines der weltweit größten Distributions- und Servicenetzwerke integriert. Die Autobahnen A 40, A57 und A 59 sind in wenigen Minuten zu erreichen. Der nahgelegene Bahnhof Rheinhausen bietet einen optimalen Anschluss an den regionalen und überregionalen Zugverkehr. Darüber hinaus besteht eine direkte Anbindung an die Verkehrsdrehscheibe duisport mit 9 multimodalen Terminalanlagen (ca. 18.000 Züge und 20.000 Schiffe pro Jahr).
- Autobahn A 40, A 57 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 20 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 25 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 4600,00 m², Hallenhöhe: 9,00 m