Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Düsseldorf
Funktionale Hallenflächen im Düsseldorfer Süden I 7,00 m UKB I Rampenandienung
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Miete (netto), monatl. je m²: € 2,50
Ausstattungsbeschreibung
Halle:
- ca. 7,00 m Hallenhöhe (lichte Höhe)
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über 6 Rolltore, davon 3 überdacht
- ca 1,00 m hohe Laderampe
- ölbefeuerte Heizung
- ca. 500 m² Außenlager vorhanden (befestigt und eingefriedet)
Büro:
- Flächenaufteilung nach Mieterwunsch
- Fensterbankkabelkanäle
- abgehängte Decken mit integrierter Beleuchtung
- getrennte WC-Einheiten (D/H)
Lage
Die Liegenschaft befindet sich auf dem Werftgelände Reisholz. Über die A 46 und A 59, die in ca. 5 Fahrminuten schnell und bequem zu erreichen sind, gibt es gute Verbindungen an das Autobahnnetz in alle Richtungen. Zudem erfolgt über die Münchener Straße eine gute Anbindung in die Düsseldorfer City. In fußläufiger Nähe befindet sich eine Straßenbahn- und Bushaltestelle, die die Anbindung an den ÖPNV gewährleistet.
- Autobahn A 46, A 59 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 25 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 2690,00 m², Hallenhöhe: 7,00 m