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Freundlicher Vermieter bietet Mietflächen in Gewerbehof 1
Kaltmiete: € 3.000,00
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 3.000,00
Mieterprovision: provisionsfrei
Nebenkosten: € 1.200,00
Energie & Baujahr
Baujahr: 1970
Objektbeschreibung
Bei diesem Vermietungsangebot handelt es sich um einen Gewerbehof mit 600m² Werkstatt-, Lager- und Freifläche in Grimma am Oberen Bahnhof.
Die attraktiven Konditionen und ideale Lage ist für Gewerke aller Art bestens geeignet.
Weiterhin stehen Büro- und Archivflächen zur Verfügung, die ab einer Größe von mindestens 17m² ebenfalls günstig angemietet werden können.
Die Instandsetzung der Mietfläche kann vor Bezug durch den Eigentümer erfolgen. Individuelle Umbauten, technische Ausstattungen sind nach Absprache möglich.
Die Erstellung des Energieverbrauchsausweises ist beauftragt.
Weitere Details erfahren Sie gerne auf Anfrage.
Hinweis:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass alle Angaben und Preise sowie Reservierungen unverbindlich sind und immer nur vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers gelten. Ein Rechtsanspruch auf ein Kauf- oder Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Wir sind im Auftrag Dritter als Vermittler tätig.
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Gewerbegebiet am Oberen Bahnhof in Grimma.
Die Stadt Grimma, 20km südöstlich von Leipzig gelegen, zeichnet sich durch eine sehr gute Infrastruktur aus. In wenigen Minuten sind Sie mit dem Auto auf der A14. Aufgrundder reizvollen Landschaft mit ihren Kulturdenkmälern bietet Grimma zugleich ein Umfeld mit hoher Wohn- und Arbeitsqualität. In der Nähe befindlich: Grundschule, Realschule, Hauptschule, Gymnasium, Kindertagesstätte, Nahverkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeit
Sonstige Angaben
ERBAUT: 1970, FREI/VERFUEGBAR AB: sofort, STELLPLATZ: verfügbar, RAEUME: 0.00,
Inserierung erfolgt im Auftrag von:
Konzept Hausverwaltung
Inh. Thomas Kamm
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass alle Angaben und Preise sowie Reservierungen unverbindlich sind und immer nur vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers gelten. Ein Rechtsanspruch auf ein Kauf- oder Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande.