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Freizeitprojekt im Naherholungsgebiet Diepentalsperre im Rheinisch-Bergischen-Kreis
Preis: auf Anfrage
Immobilientyp: Hotel/Gastronomie
Kostenübersicht
Preis: auf Anfrage
Käuferprovision: 3,57 %
Objektdaten Hotel/Gastronomie
Grundstück: ca. 326314 m²
über ein Freizeitprojekt im Naherholungsgebiet Diepentalsperre im Rheinisch-Bergischen-Kreis
Objektbeschreibung
Angeboten wird der Großteil des Grundeigentums samt des dazugehörigen Baubestandes im Naherholungsgebiet Diepentalsperre, welcher aus Wasserflächen, land- und forstwirtschaftlichen Flächen, gewerblichen Immobilien des Hotel- und Gaststättengewerbes, Wohnimmobilien und Wochenendhäusern besteht. Für einen Teil der Gebäude besteht erheblicher Sanierungsrückstau.
Gesucht werden Interessenten, welche das gute Potential dieses Standortes einschätzen können und die Chancen zur Entwicklung des Standorts, insbesondere im Bereich der Gastronomie und der naturnahen Freizeitgestaltung wahrnehmen wollen. Vergleichbare Standorte mit vergleichbaren Möglichkeiten und entsprechender räumlicher Anbindung an den Balllungsraum sind vermutlich schwer zu finden.
Kaufpreis: gegen Gebot
Ausstattungsbeschreibung
Flächenbestand
ca. 15 ha Waldfläche
ca. 11 ha Wasserfläche, davon:
östlicher Teich ca. 0,5 ha
Vorbecken Talsperre ca. 2 ha
Hauptbecken Talsperre ca. 6 ha
westlicher Teich (Ausgleichsweiher) ca. 2,5 ha
ca. 3 ha Gebäude- und Freifläche
ca. 2 ha Grünlandfläche/Betriebsfläche Talsperre
ca. 1 ha Campingplatz/Liegewiese Freibad
Gebäudebestand
- Gastronomiekomplex "Haus Diepental" mit zwei Gastronomieeinheiten
(400/100 Sitzplätze), Kiosk, Biergarten, Seeterrasse, Schwimmbad/Freibad
25x15m und ca. 350 asphaltierte Parkplätze (leerstehend)
- 2 Mehrfamilienhäuser (Haus Diepental 87 mit 3 Wohnungen und 6 Appartments,
Haus Rosenthal 1 mit 4 Wohnungen) (vermietet)
- 1 Einfamilienhaus (freiwerdend)
- 9 vermietete Wochenendhäuser
- 6 Erbbaugrundstücke mit Wochenendhäusern der Erbbauberechtigten
Zum Eigentum gehören die erforderlichen Wasser- und Fischereirechte. Die Gewässer sind zur Zeit an Angelvereine verpachtet.
Energieausweise:
Diese sind in Vorbereitung.
Baurecht:
Der überwiegende Teil der bebauten Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Sondernutzungsgebiet (SO) dargestellt. Beim restlichen Teil der Flächen handelt es sich baurechtlich um Außenbereich, weshalb bauliche Maßnahmen den Anforderungen des § 35 BauGB unterliegen. Sie befinden sich darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet.
Lage
Das Gelände befindet sich am Südrand der Stadt Leichlingen zur Stadt Leverkusen im sogenannten Diepental. Die gleichnamige Talsperre wird durch den Murbach gespeist, welcher hier von Ost nach West verläuft und in Leichlingen in der Wupper mündet. Die besondere geografische Lage ermöglicht das Naturerlebnis einer Talsperrenlandschaft am Rande des Naturparks Bergisches Land mit sehr guter Erreichbarkeit aus dem Ballungsraum Rheinland. Aus Köln erreicht man das Naherholungsgebiet nach etwa 20 km/20 Minuten und aus Düsseldorf nach etwa 30 km/30 Min.
Die Diepentalsperre besteht aus einer Vorsperre und einer Hauptsperre die durch einen Straßendamm voneinander getrennt sind. Sie wurde Anfang des 20ten Jahrhunderts zur Stromerzeugung erbaut und bildet heute den Mittelpunkt des dortigen Naherholungsgebietes, welches Anziehungspunkt für zahlreiche Erholungssuchende ist. Aufgrund der zunehmenden Verlandung der Vorsperre ist diese nur noch eingeschränkt für Freizeitnutzungen verwendbar, wie Sie in der Vergangenheit praktiziert wurden. Darüber hinaus wurde aufgrund von Starkregenvorfällen in 2011 die Absenkung des Wasserspiegels der Hauptsperre verfügt. Aufgrund erheblicher Sanierungskosten bestehen zur Zeit Überlegungen zur Renaturierung der Talsperre, welche vollständig aus Mitteln der EU und der Kommunen des Einzugsgebietes finanziert werden soll. Um aber auch wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden, besteht für den künftigen Eigentümer die Möglichkeit, bei der Gestaltung des geplanten Natur- und Erholungsraumes wesentlich mitzuwirken. Der Betrieb der Talsperre in der bisherigen Form wäre nach Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen natürlich ebenfalls möglich. Das Eigentumsrecht wird durch die Renaturierungsplanung nicht eingeschränkt. Gegebenenfalls wären dann auch weitere Nutzungen der Wasserflächen möglich.
Sonstige Angaben
Stichworte:
Bundesland: Nordrhein-Westfalen