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Freizeitgrundstück! (114885) unerschlossenes Grundstück
Preis: € 55.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1404 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 55.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1404 m²
Objektbeschreibung
Für weitere Informationen, übersenden wir Ihnen gerne ein Exposé.
Ausstattungsbeschreibung
Die Gemeinde Küssaberg besteht aus 6 Dörfern Dangstetten, Kadelburg, Ettikon, Küßnach, Reckingen und Rheinheim, einem Gemeindezentrum mit einer Haupt- und Werkrealschule, zwei Sporthallen, Freisportanlagen, großzügiger Gemeindebauhof und Rathaus.
Grundstücksgröße ca. 1.404 m²
unerschlossenes Grundstück
Gewang Wüstreben, Freizeitgrundstück
Lage
DANGSTETTEN Ortsteil der Gemeinde Küssaberg. Von dort geht der Blick weit hinaus über das Land und den Hochrhein, bis hin zu den Schweizer Alpen. Die Gemeinde Küssaberg zählt etwa 5.200 Einwohner und liegt in ca. 330 bis 400 Höhenmetern. Die Ruine Küssaburg auf über 600 Meter ist ein beliebter Ausflugsort.
Kindergärten, Schulen, Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und vieles mehr sind in der Gemeinde vorhanden, sowie weiterführende Schulen in der Kreisstadt Waldshut-Tiengen.
Verkehrsgünstig liegt Küssaberg mit guter Nahverkehrsverbindung direkt am Hochrhein zwischen Basel und dem Bodensee, etwa 6 km von der Kreisstadt Waldshut-Tiengen entfernt. Zum Thermalbad in Bad Zurzach und seinem Stadtkern sind es nur 4 km.
Sonstige Angaben
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IMMOBILIEN WALTER LÜTTE GmbH, Untere Haspelstr. 6, 79761 Waldshut, Fax 0 77 51/ 75 10, E-Mail [email protected].
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mir der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.