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Flexible Büroflächen nahe Feldrand und Waldrand im Gewerbegebiet Unterm Sand 7
Kaltmiete: € 900,00
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 150 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 900,00
Mieterprovision: 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. Mehrwertsteuer
Nebenkosten: € 270,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 150 m²
Objektbeschreibung
Die flexiblen Büroflächen liegen im Obergeschoß eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit angrenzender Halle nahe Feldrand und Waldrand im nordwestlichen Teil des Gewerbegebietes Unterm Sand in Leimen-St. Ilgen. Der Vermieter betreibt ein Gewerbe im Erdgeschoß des Bürogebäudes und in der angrenzenden Halle. Ein Fahrstuhl ist im Haus nicht vorhanden. Die Treppe in das Obergeschoß umfaßt 20 Stufen.
Ausstattungsbeschreibung
Die flexiblen Büroflächen im Obergeschoß eines zweigeschossigen Bürogebäudes können bei Bedarf mit Stellwänden über die bisherige Aufteilung hinaus weiter untergliedert werden.Die Bürofläche mit 150 m² Nutzfläche im rechten Teil des Obergeschosses hat ca. 2,60 - 2,80 m Deckenhöhe und besteht aus einem großen offenen Flurbereich hinter dem Eingang mit Teppichboden, einem großen offenen Büroraum mit Teppichboden, einem großen gefangenen Büroraum mit PVC und Starkstromanschlüssen, einem kleinen gefangenen Büroraum mit Teppichboden, einer offenen Küche mit Steinfliesen ohne Fenster; und einer WC-Anlage mit zwei Kabinen, einem Waschbecken im Vorraum und Steinfliesen ohne Fenster. Die Büroflächen werden mit Elektro-Nachtstrom-Heizung beheizt. Stellplätze stehen nicht zur Verfügung; es finden sich aber entlang den angrenzenden Straßen ausreichend öffentliche Parkplätze.
Lage
Die flexiblen Büroflächen liegen im Obergeschoß eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit angrenzender Halle nahe Feldrand und Waldrand im nordwestlichen Teil des Gewerbegebietes Unterm Sand in Leimen-St. Ilgen zwischen Leimen und Sandhausen. Ein Einkaufsmarkt für den täglichen Bedarf befindet sich gerade um die Ecke. Bushaltestellen in ca. 5 Minuten Fußentfernung ermöglichen den Anschluß an den öffentlichen Nahverkehr ins Zentrum von Leimen und Sandhausen mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Behörden und Sportanlagen, und zum Bahnhof Sandhausen-St. Ilgen mit S-Bahn-Verbindungen zu den Hauptbahnhöfen von Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe, wo Anschlußmöglichkeiten an ICE-Verbindungen in das ganze Bundesgebiet und teilweise auch an TGV-Verbindungen nach Paris und andere Ziele in Frankreich bestehen. Das S-Bahn-Streckennetz reicht von Wiesloch-Walldorf bis Karlsruhe, Darmstadt, Heilbronn und Kaiserslautern. Die Auffahrt auf die Autobahn Richtung Heidelberg - Darmstadt - Frankfurt und Karlsruhe - Freiburg - Basel befindet sich in wenigen Kilometern Entfernung und ermöglicht über die nahegelegenen Autobahnkreuze von Walldorf, Heidelberg und Mannheim Anschluß an die Autobahnen Richtung Heilbronn - Nürnberg - Würzburg, Stuttgart - Ulm - München, Kaiserslautern - Saarbrücken und Mainz - Koblenz. Leimen und Sandhausen sind von ausgedehnten Waldflächen umgeben, welche einen hohen Naherholungswert haben, und in der Umgebung von Leimen und Sandhausen befinden sich auch mehrere bewirtschaftete Seen für Baden, Wasserski, Surfen, Segeln und Angeln.
Sonstige Angaben
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen im Auftrag des Verkäufers. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kauf- Miet- Pacht- Erbpacht- oder sonstigen Vertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertragszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, bereits von einem Angebot gewusst zu haben, wenn er uns dies bei mündlichen Angeboten sofort oder bei einem schriftlichen Angebot innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes per Einschreiben mitteilt und gleichzeitig den Nachweis erbringt, woher die Vorkenntnis stammt. Unterlässt er diese Mitteilung, so ist er zur Provisionszahlung verpflichtet.
4. Die Weitergabe von Angeboten ist unzulässig und verpflichtet zu Schadenersatz. Die Aufnahme von Verhandlungen bedingt das Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.