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Flächen an der Schwarzen Elster
Kaufpreis: auf Anfrage
Grundstück: ca. 1552 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Sonstige
Grundstück: ca. 1552 m²
Objektbeschreibung
Flst. 131/1 und 131/2 zur Instandsetzung des rechten Deichabschnittes zwischen Görlitzer Brücke bis zum Bahndamm in Hoyerswerda.
Flst. 129, 128/1 und 153/1 als Arrondierungsfläche.
Lage
Hoyerswerda, obersorbisch Wojerecy, ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Landkreis Bautzen. Die drittgrößte Stadt der Oberlausitz liegt etwa 35 km südlich von Cottbus und 55 km nordöstlich von Dresden im sorbischen Siedlungsgebiet. Die Stadt ist Teil des Oberzentralen Städteverbundes Bautzen, Görlitz und Hoyerswerda im Freistaat Sachsen.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vorstehenden Angaben ist allein der im vorstehenden Expose angegebene Anbieter verantwortlich, der/die auch allein für etwaige Fehler haftet. Die Deutsche Bahn AG - DB Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Expose enthaltenen Informationen.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für 1011381 an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.