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Familienfreundliches Reihenendhaus in schöner Lage von Lüdenscheid Buckesfeld 1
Kaufpreis: € 229.000,00
Wohnfläche: ca. 133 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 338 m²
Parkett, Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 229.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. 19% gesetzl. MwSt.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 133 m²
Grundstück: ca. 338 m²
Zimmer: 5
Energie & Baujahr
Baujahr: 1999
Renovierungsjahr: 2015
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 116.70 kWh/m² Jahr Energieeffizienzklasse:
Ausstattungsbeschreibung
Kunststofffenster mit Rollläden.
neue Heizung
Sonstige Angaben
Immobilienbeschreibung:
Im Übergangsbereich der Neubausiedlung Schierey und dem altgewachsenen Bereich Buckesfeld gelegenes Haus mit einem kleinen aber sonnigen und ebenen Garten. Schulen, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten und Bushaltestellen sind fußläufig bequem zu erreichen. Direkt am Haus befindet sich eine große Garage, die vom Hauseingangsbereich schnell durch eine Hintertür zu begehen ist. Wie grundsätzlich im Bereich Schierey steht auch dieses Haus auf einem Erbbaurechtsgrundstück. Der Erbbaurechtszins beträgt jährlich € 670,--. Das Haus ist befristet vermietet. Infos auch unter: www.maerkische-immobilien.de
Raumaufteilung:
EG: großes Wohn -/Esszimmer, Küche, Diele, Gäste WC, Abstellraum, Hauswirtschaftsraum/Lager
OG: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur, Badezimmer
DG: zwei Kinderzimmer, Flur, Badezimmer
Dachboden: Lagerraum
Widerruf:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Frank Bruck, Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid
Mail: [email protected]; Fax: 02351/918606
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.