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Familienfreundliches Grundstück in Schulnähe
Preis: € 95.000,00
Grundstücksfläche: ca. 482 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 95.000,00
Käuferprovision: Keine Käuferprovision!
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 482 m²
Objektbeschreibung
Exklusiv bei uns gibt es sie: die familienfreundlichen Grundstücke in zentraler Lage von Bad Liebenzell. Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten können in wenigen Gehminuten erreicht werden!
Bei dem Bauplatz (Fl. 486/5) handelt es sich um die Teilfläche eines 1.500 m² großen Grundstücks das sich in der als Anliegerstraße ausgewiesenen und vor wenigen Jahren wunderschön zurückgebauten Hindenburgstraße befindet. Aufgrund der Grundstücksgröße haben sich die Eigentümer zu einer Dreiteilung entschlossen. Das Grundstück ist voll erschlossen. Die Zerlegungskosten werden von den Verkäufern getragen.
Die Größe des Grundstücks und der Baugrenzen sowie die Vielseitigkeit der umliegenden Bebauung lassen Ihnen einen großen gestalterischen Spielraum bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Lage
Bad Liebenzell (rd. 9.500 Einwohner) verfügt über eine gute Infrastruktur mit Banken, Ärzten, Apotheken, attraktiven Einkaufsmöglichkeiten sowie zahlreichen Sportanlagen wie z.B. Tennishalle oder Golfplatz. Kindergarten, Grund- und Hauptschule sowie eine Realschule sind am Ort vorhanden. Im Nagoldtal verläuft die Zugstrecke Pforzheim - Horb (Kulturbahn) durch die man bequem an das Nah- und Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn angebunden ist.
Am 5. Juli wurde die grundlegend sanierte Paracelsus-Therme mit Sauna Pinea in Bad Liebenzell wiedereröffnet. Es wird Ihnen eine abwechslungsreiche und attraktive Bade- und Saunalandschaft mit Innen- und Außenbecken, Erlebniskuren sowie modern gestalteten Ruhezonen geboten. Auch Saunaliebhaber kommen auf Ihre Kosten. Ein unvergessenes Saunaerlebnis bietet Ihnen die einmalige Panoramasauna mit Blick auf die Burg Liebenzell, unterschiedlich temperierten Saunen, Dampfbad, Tauchbecken sowie einer schönen Außenanlage und großen Freiluftterrassen.
Sonstige Angaben
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne von § 30 BauGB. Die baurechtliche Situation ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Ein alter Baulinienplan gibt lediglich die Bebauungsgrenzen vor, die sehr großzügig gefasst sind. Ob Einfamilien- oder Doppelhaus: Ihr Architekt wird Sie sicherlich gut beraten.