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Fachwerkhäuschen in Warstein-Mülheim
Kaufpreis: € 32.000,00
Wohnfläche: ca. 65 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 599 m²
Kamin
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 32.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 65 m²
Grundstück: ca. 599 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1926
Hauptenergieträger: Elektro
Objektbeschreibung
Ursprünglich wurde die Immobilie im Jahr 1926 als Bestandteil einer Hofstelle in Fachwerkbauweise mit Bruchsteinkeller errichtet.
Vom Eingangsbereich gelangt man in den offen gehaltenen Wohn- Ess- und Kochbereich. Von hier sind das Badezimmer mit Dusche, das Schlafzimmer und der kleine Vorraum zum Garten zu erreichen. Die Nutzfläche im Spitzboden wurde für eine Wohnnutzung inkl. Dachdämmung vorbereitet. Im Kellergeschoss sind ein großer, ehemals zu Wohnzwecken genutzter Raum sowie zwei kleinere Kellerräume vorhanden.
Ungefähr im Jahr 1984 wurde das Gebäude modernisiert, wobei unter anderem isolierverglaste Kunststofffenster und Elektro-Speicherheizungen eingebaut wurden. Zwei Kaminöfen im Kellergeschoss und im Wohnbereich bieten eine alternative Beheizungsmöglichkeit. Im Jahr 1988 wurde das Gebäude um einen Anbau erweitert, wodurch das Schlafzimmer vergrößert und der Gartenvorraum geschaffen wurden. Parkmöglichkeiten sind auf dem Grundstück sowie an der Straße vorhanden.
Lage
Am Rand des beschaulichen Warsteiner Stadtteils Mülheim ist diese Immobilie an einer Bundesstraße in ländlicher Umgebung gelegen. Die der Allgemeinheit dienenden Einrichtungen sowie Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs sind in der Nähe vorhanden. Die Entfernung zum Ortskern mit Schule und Kindergarten beträgt rd. 1,5 Kilometer.
Sonstige Angaben
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Wir sind direkt von der betreibenden Grundschuldgläubigerin mit der Bewerbung des anstehenden Zwangsversteigerungstermins und der Beratung von Bietinteressenten beauftragt. Unser Service steht Ihnen daher kostenfrei zur Verfügung.
Der angegebene Preis beziffert das von der betreibenden Gläubigerin definierte zuschlagsfähige Mindestgebot.
Die Angaben zur Immobilie sind dem zugehörigen, gerichtlichen Verkehrswertgutachten entnommen. Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir daher trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewährleistung übernehmen.
Ein Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung liegt nicht vor. Gemäß § 16 Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) besteht für Gebäude im Bestand im Falle des Verkaufs und bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises. Die Zwangsversteigerung fällt nicht unter die in § 16 EnEV aufgeführten Ausstellungsanlässe. Demzufolge muss im Falle der Zwangsversteigerung ein Energieausweis nicht vorgelegt werden. Die Maßgaben der Energieeinsparverordnung 2014 sind jedoch nach einem Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung zu beachten. Es wird empfohlen hierzu entsprechende Informationen einzuholen.
Sofern Ihnen die Vorgehensweise bei einem Immobilienerwerb im Wege einer Zwangsversteigerung nicht bekannt sein sollte, sie Zusatzinformationen benötigen oder Sie anderweitige Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.