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Exklusivmandat: Ihr neues Büro im Business Campus Garching!
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 1118.48 m²
EDV-Verkablung, Lift, Klimaanlage
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 12,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 1118.48 m²
Objektbeschreibung
Das Gebäude befindet sich auf dem Business Campus Garching, der über ein eigenes Nahversorgungszentrum die Beschäftigten des Campus versorgt.
Durch das große Natursteinportal erreicht man den zweigeschossigen Eingangsbereich und dadurch den exklusiven Liftvorraumsbereich der Mietfläche im 1. Obergeschoss. Die Fläche ist aufgebaut wie ein U und mit Gipskartonwänden verzimmert. Eine großzügige Teeküche mit Aufenthaltsbereich und Glaswände zu den klimatisierten Konferenzräumen runden die Ausstattung ab.
Es handelt sich um eine Untermietfläche mit einer Mietvertragslaufzeit bis 31.03.2021.
Ausstattungsbeschreibung
Verkabelung: verkabelt Cat 5
Verkabelungsort: Hohlraumboden
Kühlung/Lüftung: Spitzenlastkühlung
Sonnen-/Blendschutz: außenliegend elektrisch
Beleuchtung: Bildschirmarbeitsplatzgerecht
Bodenbelag: Teppich
Trennwände: Gipskarton
Teeküche: Ja
Personenaufzug: Ja
Gebäudestruktur: Einhüftig
Achsmaß: 1,35 m
Raumtiefe: 5,50 m
Lage
Die Büromarktzone Region Nord umfasst die Gemeinden Ismaning, Unterschleißheim, Hallbergmoos, Garching und Unterföhring.
Die Stadt Garching liegt ca. 15 km nördlich von München. Sie verfügt über eine erstklassige Anbindung an die Autobahnen A9 München - Nürnberg. Garching hat einen Gewerbesteuerhebesatz von 330 %. Viele namhafte Firmen wie BMW und General Electric sowie das Hochschul- und Forschungsgelände haben sich in den letzten Jahren in Garching niedergelassen, Durch die Schaffung eines Gewerbeparks mit hochwertigen Büro und Serviceflächen in mit direkter fußläufiger Anbindung zur U-Bahn, sowie die Errichtung des Garchinger Technologie- und Gründerzentrums steigt die Attraktivität des Standortes weiter.
Sonstige Angaben
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.