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Exklusives Wohnen in Nußloch in ruhiger, attraktiver Lage
Kaufpreis: € 720.000,00
Wohnfläche: ca. 185 m²
Zimmer: 8
Grundstück: ca. 800 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 720.000,00
Käuferprovision: 4,76 % inkl. MwSt.Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 4 % aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt., somit gesamt 4,76 %.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 185 m²
Grundstück: ca. 800 m²
Zimmer: 8
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1966
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Objektbeschreibung
Freistehendes Architektenhaus auf einem ca. 800 m² großen Grundstück bietet Ihnen auf ca. 185 m² Wohnfläche verschiedene Nutzungsoptionen, wie die Vermietung oder Eigennutzung, sowie das Wohnen und Arbeiten unter einem Dach.
Dieses topp gepflegte Haus überzeugt dank durchdachter Grundrisse und einer zeitlos schönen Architektur.
Ausstattungsbeschreibung
Hochwertige Ausstattung, Erdgeschoss und Dachgeschoss.
Komplette Wohnung im Untergeschoss.
Lage
Nußloch ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis etwa 10 km südlich von Heidelberg an der südlichen Bergstraße und der badischen Weinstraße.
Das Wohnhaus liegt am Orteingang von Nußloch in absolut ruhiger und schöner Lage unmittelbar am Neubaugebiet.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.
Wohnwert und Infrastruktur sind als sehr hochwertig einzuschätzen.
Sonstige Angaben
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen im Auftrag des
Verkäufers. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kauf- Miet- Pacht- Erpacht- oder sonstigen Vertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertragszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, bereits von einem Angebot gewusst zu haben, wenn er uns dies bei mündlichen Angeboten sofort oder bei einem schriftlichen Angebot innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes per Einschreiben mitteilt und gleichzeitig den Nachweis erbringt, woher die Vorkenntnis stammt. Unterlässt er diese Mitteilung, so ist er zur Provisionszahlung verpflichtet.
4. Die Weitergabe von Angeboten ist unzulässig und verpflichtet zu Schadenersatz. Die Aufnahme von Verhandlungen bedingt das Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.
Der Energieausweis wird bei der Besichtigung vorgelegt