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Erschlossenes Gewerbegrundstück in Saarburg, Gewerbegebiet "Am Saarufer"
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1890 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: Courtage inklusive MwSt.: 1499,00 EUR inkl. MwSt.Für die Vermittlung oder den Nachweis der Geschäftsgelegenheit ist vom Erwerber eine Provision in Höhe von 1499,00 EUR inkl. gesetzl. MwSt., verdient und bei notariellem Vertragsabschluss fällig.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1890 m²
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein erschlossenes Grundstück am Saarufer in Saarburg.
Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Stadt Saarburg "Gewerbegebiet Saarufer" kann auf dem Grundstück ein II-geschossiges Gebäude errichtet werden.
Grundflächenzahl: 0,8
Baumassenzahl: 6,0
Grundstücksgröße: 1.890 qm
Lage
Am Saarufer parallel zur B 51 ist ein Gewerbegebiet von 10 ha Größe entstanden. Hier sind Betriebe aus den Bereichen Lebensmittel, Automationstechnik, Glaserei, Schreinerei, Grabsteine, Elektrotechnik und Autohandel ansässig.
In unmittelbarer Nachbarschaft liegt der Reisemobilpark, der für 70 Wohnmobile ausgelegt ist.
Sonstige Angaben
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Eifel-Mosel Immobilien, St. Martinstraße 18, 54498 Piesport
Geldwäschegesetz:
Die Eifel-Mosel Immobilien im Auftrag der Markus Jung & Dominique Terhardt GbR ist nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Reisepasses festhalten. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien und erfassten Daten mit seinen Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Alle Aussagen in diesem Exposé basieren ausschließlich auf Informationen, die vom Eigentümer stammen. Trotz sorgfältiger Prüfung der Objektangaben übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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Kontakt per Telefon:
(06507) 207 0007
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Stichworte:
Bundesland: Rheinland-Pfalz