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Erschlossenes Baugrundstück in Horbach 1
Preis: € 59.000,00
Grundstücksfläche: ca. 793 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 59.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 793 m²
Objektbeschreibung
Erschlossenes Baugrundstück mit 793 m² Fläche, leichte Hanglage.
Lage
Horbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis- Südwestpfalz und liegt am direkten Anschluss an der B 270, die auf den schnellsten Weg nach Kaiserslautern führt. Zudem bietet Hornbach wunderbare Wanderwege zum Beispiel der Wanderweg zur Alpenpanoramatafel .Im Nachbardorf ( 10 minuten mit dem Auto ) befindet sich ein Supermarkt der Einkaufsmöglichkeiten bietet.
Im Sommer wie auch iom Winter lässt es sich am Dorfeier die Natur genießen und entspannen. Der Dorfeigenen Bäcker bietet zum einen leckere Backlebensmittel und einen Treffpunkt der Dorfgemeinde.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
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Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.