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Erbbaurecht - Industriefläche im Hafen
Preis: € 260.000,00
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Preis: € 260.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Halle/ Produktionsfläche
Grundstück: ca. 11898 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1937
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Endenergiebedarf: 236.70 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Bei der zur Veräußerung stehenden Liegenschaft handelt es sich um ein Erbbaurecht.
Die Liegenschaft wurde bis Anfang 2011 hauptsächlich als Lager- und Verkaufsbetrieb durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein genutzt. Inzwischen steht die gesamte Liegenschaft leer, die technischen Anlagen wurden stillgelegt.
Auf dem Grundstück befinden sich 8 Gebäude, die ehem. als Lagerhallen, Behältergebäude, Werkstatt, Verwaltungsgebäude, Wohngebäude Lokschuppen und Garagen genutzt wurden. Die Gebäude wurden überwiegend massiv, teilweise in Skelettbauweise errichtet. Sie sind teilweise unterkellert und verfügen über ein- bis drei Geschosse. Die Anordnung der Gebäude ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Nähere Einzelheiten zu der Liegenschaft und den Gebäuden entnehmen Sie bitte dem Exposé, welches als gesonderte PDF-Datei auf der Internetseite hinterlegt ist.
Lage
Die Landeshauptstadt Düsseldorf mit ihren über 586.000 Einwohnern gilt als eines der führenden internationalen Handels-, Dienstleistungs- und Kommunikationszentren Europas und besitzt als Kultur-, Shopping- und Wirtschaftsmetropole internationales Flair. Neben Sehenswertem wie Altstadt, Königsallee oder Medienhafen bietet Düsseldorf auch ein erstklassiges Kulturangebot mit hochkarätigen Museen, Theatern, Konzerten und vielem Anderen. Rheinische Lebensart gibt es natürlich überall gratis dazu, nicht nur beim Karneval.
Das zu verkaufende Erbbaurecht liegt im Düsseldorfer Wirtschaftshafen, dem drittgrößten Binnenhafen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Wirtschaftshafen ist Teil der Neuss Düsseldorfer-Häfen GmbH Co. KG und besitzt in den Bereichen Spedition und Logistik, Container, Fahrzeug-, Flüssig- und Schwergutumschlag sowie als Umschlagort für massenhaftes Stück- und Schüttgut eine bedeutende Rolle in Europa. Mit dem Rhein als größte Wasserstraße sowie den vorhandenen Transportmöglichkeiten über Schiene, Straße und Luft bietet der Düsseldorfer Hafen eine optimale Anbindung zu den großen Seehäfen und den wichtigsten Wirtschaftszentren in Europa.
Im Osten grenzt das Grundstück, durch einen etwa 10 m breiten Streifen getrennt, an das Hafenbecken C, im Norden ebenfalls an ein Hafengewässer an, westlich verläuft die Hamburger Straße. An das Fernstraßennetz ist die Liegenschaft über die B 1 angebunden, welche nach ca. 3,4 km zu erreichen ist.
Die Umgebung ist geprägt von einer gewerblichen bzw. industriellen Nutzung. Weitere Informationen zur Stadt erhalten Sie unter www.duesseldorf.de.
Sonstige Angaben
Nach Auskunft der Stadt Düsseldorf liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen, gemäß § 30 Abs. 3 BauGB einfachen Bebauungsplanes Nr. 5275/12. Dieser setzt nur die Art der Nutzung als Sondergebiet (SO) -Hafen fest, ohne die zulässigen Nutzungen zu benennen.
Das Grundstück befindet sich weiterhin innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5176/003 Auf der Lausward/Hamburger Straße (Aufstellungsbeschluss vom 02.07.2003 und Aufstellungs-Änderungsbeschluss vom 02.04.2008; öffentlich bekanntgemacht im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 15 63. Jahrgang am 12.04.2008). Der Entwurf sieht die Festsetzung eines SO-Hafen inklusive Benennung der zulässigen Nutzungen vor. Der Bebauungsplan soll in Kürze eingestellt werden.
Die Liegenschaft befindet sich im Kernbereich des Düsseldorfer Industriehafens. Nutzungen sind daher gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu beurteilen. Danach können auf dem Grundstück Nutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Industriehafens, welcher per Definition die Verbindung der Verkehrsträger Eisenbahn, Schiff und Straße darstellt, zugelassen werden.
Derzeit läuft ein Verfahren zur Festsetzung der Liegenschaft als Überschwemmungsgebiet. Eine vorläufige Sicherung gem. § 76 III Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist am 09.06.2011 erfolgt. Somit gelten die besonderen Schutzvorschriften des § 78 WHG sowie des § 113 Landeswassergesetz NRW entsprechend. Neben einer hochwasserschutzangepassten Nutzung ist im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens neben der Baubehörde auch die zuständige Wasserbehörde zu beteiligen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf wird der betroffene Bereich als Sondergebiet dargestellt.
Der Verkauf durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erfolgt ausdrücklich ohne Zusicherung eines bestimmten Bau- oder Planungsrechts.