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Entwicklungsfläche für gewerbliche Nutzung -Vorankündigung-
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 560000 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 560000 m²
Objektbeschreibung
Das Areal wird bis zum vierten Quartal 2014 von der Bundeswehr genutzt und wird voraussichtlich zum 01.01.2015 in den Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergehen. Das weitläufige Gelände mit einer Größe von ca 56 ha verfügt über die für eine Kaserne üblichen Gebäude.
Gebäude auf dem Kasernenareal:
- 11 Unterkunftsgebäude mit insgesamt ca. 26.700 m² Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G)
- 3 Verwaltungsgebäude mit insgesamt ca. 3.900 m² MF/G
- 2 Lehrsaalgebäude mit insgesamt ca. 2.050 m² MF/G
- 2 Wirtschaftsgebäude inkl. Truppenküche, Speisesälen und Mannschaftsheim mit insgesamt ca. 5.970 m² MF/G
- 1 Heizzentrale (Gas- und Öl; Versorgung derzeit überwiegend mit Biogas eines Landwirtschafts-betriebes)
- 8 Lager-/bzw. Kfz-Hallen mit insgesamt ca. 12.050 m² MF/G
- 2 Sporthallen mit Rasenplatz und Kleinspielfeld mit insgesamt ca. 2.500 m² MF/G (nur Hallen)
Zur Kaserne gehören weiterhin diverse kleinflächige Gebäude, Schuppen und Hallen sowie ca. 1.000 Kfz-Stellplätze.
Baugenehmigung: Nein
Lage
Die Stadt Meßstetten mit rund 10.000 Einwohnern befindet im südlichen Teil des Zollernalbkreises im Regierungsbezirk Tübingen in Baden-Württemberg. Die Zollernalb-Kaserne ist ca. 2 Kilometer von Meßstetten und ca. 7 Kilometer vom Teilort Ebingen der Gemeinde Albstadt entfernt. Über den Bahnhof Ebingen besteht Anschluss an das DB-Schienennetz mit regelmäßigen Verbindungen nach Stuttgart, Ulm und in die Region.
Die Kaserne liegt ca. 90 km südlich von der Landeshauptstadt Stuttgart und ist über die Bundesstraßen B 27 / B 463 verkehrstechnisch gut zu erreichen. Bis zur A 81 (Stuttgart-Singen) sind es ca. 50 Kilometer, die Stadt Sigmaringen ist ca. 32 Kilometer entfernt.
Der nächste Verkehrsflughafen befindet sich in Stuttgart.
Sonstige Angaben
Die Liegenschaft ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet Bund ausgewiesen. Im Moment existiert für das Gebiet noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan, die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Ansprechpartner bei planungsrechtlichen Fragen sind:
Herr Bürgermeister Mennig (Tel.: 07431 634927 / E-Mail: [email protected])
Herr Faigle / Liegenschaftsverwaltung (Tel.: 07431 634947 / E-Mail: [email protected]).
Kurzfristig bebaubar: Nein
Verfügbar ab: 4. Quartal 2014
Stichworte:
Gewerbeimmobilie