Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Nürnberg
Einmalige Praxis- und Klinikflächen an einem herausragenden Standort in Nürnberg
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 940 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 940 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1924
Objektbeschreibung
Unser komplettes Immobilienangebot finden sie auf unserer Homepage www.machatschke.de
Das Gebäude ist über ein großzügiges Treppenhaus und zwei Aufzugsanlagen erschlossen.
Größen:
Gesamtfläche: ca. 941 m²
1.Obergeschoss:ca. 353 m²
2.Obergeschoss:ca. 372 m²
Dachgeschoss:ca. 216 m²
Eine interne Verbindung über eine Treppe ist vorhanden. Jede Etage ist auch für sich anmietbar
Stellplätze:
Können in einer nahegelegenen Tiefgarage angemietet werden.
Mietpreise:
auf Anfrage zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer
Ausstattungsbeschreibung
Personenaufzug
Parkettboden, Fliesenboden
Deckenbeleuchtung
Sprossenfenster
getrennte Damen und Herren WCs
Teeküche
Fernheizung
Lage
Sehr bekannte Lage im Nürnberger Stadtgebiet
Beste Verkehrsanbindung über Straße, Straßenbahn und U-Bahn
Die Innenstadt ist innerhalb weniger Gehminuten erreichbar
Sonstige Angaben
Provision:
Jeweils zzgl. Nachweis-Provision: bei Miete 3,57 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt. für den Mie-ter bei einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren, bei längerer Vertragslaufzeit, einschließlich Opti-on, 3,57 % inkl. 19 % MwSt. aus der 10-Jahres-Miete.
Die Provision ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverwertung bleibt vorbehalten!
Die Weitergabe des Angebotes an Dritte ist provisionspflichtig. Alle Angaben, insbesondere Maßzahlen wie Flächenangaben, Mieteingänge etc., stammen vom Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Gewähr.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über das vollständig ausgefüllte Kontaktformular oder rufen uns unter der Telefonnummer
0911/230917-0 an.
Energieausweis:
Zum Zeitpunkt der Aufgabe dieser Immobilienanzeige lag der Energieausweis nach EnEV noch nicht vor. Der Verkäufer/Vermieter/Verpächter/Leasinggeber hat diesen Energieausweis aber spätestens bei der Besichtigung im Original, oder in Kopie vorzulegen, oder seiner Vorlagepflicht durch einen deutlich sichtbaren Aushang, oder Auslegen während der Besichtigung nachzukommen und nach Abschluß eines Kauf-oder Mietvertrages zu übergeben (siehe hierzu §16 EnEV 2014).