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Einfamilienhaus zwischen Lüdenscheid und Kierspe 1
Kaufpreis: € 125.000,00
Wohnfläche: ca. 107 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 700 m²
Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 125.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. 19% gesetzl. MwSt.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 107 m²
Grundstück: ca. 700 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1935
Renovierungsjahr: 2005
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 334.90 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Ausstattungsbeschreibung
(jeweils ab 2002) neue Heizungsrohre, neue Elektroleitungen, neue Bodenbeläge (Fliesen, Laminat), neue Innentüren; neuer Heizkessel (2005)
Sonstige Angaben
Immobilienbeschreibung:
Günstiges Haus in Kierspe Bollwerk an der Verbindungsstraße zwischen Lüdenscheid und Kierspe. Von hieraus benötigen Sie nur jeweils zehn bis 15 Fahrminuten nach Lüdenscheid, Kierspe und Halver. Ein gediegenes Haus im typischen Stil der 1930 er Jahre solide gebaut. Ab 2002 wurden im Haus umfangreiche Modernisierungen durchgeführt. Wer mehr Platz benötigt hat die Möglichkeit die Ausbaureserve im Dach zu nutzen. Ein allererster Anfang wurde bereits getan. Hinter dem Haus befindet sich ein ruhiger, ebener und sonniger Garten mit zwei Garagen. Infos auch unter: www.maerkische-immobilien.de
Aufteilung:
KG: große Waschküche mit Gartenausgang, Öllager, Keller/Heizung
EG: großes Wohnzimmer, große Essküche, Flur, Gäste WC/Dusche
OG: Schlafzimmer, zwei Kinderzimmer (im Durchgang), Badezimmer
DG: Ausbaureserve (Zurzeit Lagerboden)
Widerruf:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Frank Bruck, Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid
Mail: [email protected]; Fax: 02351/918606
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.