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Einfamilienhaus Neubau inkl. Grundstück in Schönebeck Bad Salzelmen zu verkaufen, Erstbezug, in der Nähe vom Kurpark
Kaufpreis: € 159.000,00
Wohnfläche: ca. 147 m²
Zimmer: 6
Grundstück: ca. 453 m²
Garten/-mitbenutzung, Einstellplatz/Carport, Garage/ Stellplatz, Stellplätze, Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 159.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 147 m²
Grundstück: ca. 453 m²
Zimmer: 6
Energie & Baujahr
Baujahr: 2016
Hauptenergieträger: Luft-Wärmepumpe
Heizungsart: Fussboden
Objektbeschreibung
Einfamilienhaus als Doppelhaushälfte, inklusive Grundstück in Schönebeck Bad Salzelmen, in der Nähe vom Kurpark.
Neubau, Erstbezug.
Die Immobilie ist im Rohbau fertig erstellt, inkl.: Dach, Fassade, Fenster, Haustür, massiver Decke, Innenwände (EG) und Hausanschlüsse.
Als Käufer haben Sie die Möglichkeit, bei der Grundrissaufteilung, der Gestaltung der Räume und der Ausstattung aktiv mitzuwirken. Gestalten Sie sich Ihr Haus selbst. Die wenigen Restarbeiten führen wir nach Ihren Wünschen und Vorstellungen kurzfristig aus.
Der Kaufpreis ist abhängig von der gewünschten Ausstattung und den möglichen Eigenleistungen. Ab 159.000,- Euro können Sie das bezugsfertige Haus erwerben.
Die Bauzeit bis zur Fertigstellung beträgt ca. 3 Monate.
Im beliebten Wohngebiet "Blauer Stein" ruhig und dennoch zentral gelegen.
Das EFH (Doppelhaushälfte) ist sowohl für junge Familien, für Paare als auch für Senioren gleichermaßen geeignet.
Durch die Kombination mit einer Erbpacht der evangel. Kirchengemeinde können die monatlichen Kosten (für Haus und Grundstück) für die zukünftigen Eigentümer sehr niedrig gehalten werden. Der Pachtzins stammt noch aus einem älteren Pachtvertrag, aus dem Jahr 2001 und ist deshalb mit nur 1,36 / qm / Jahr unschlagbar günstig!
Die Vermessung, die Baugenehmigung, die Architektenkosten sind bereits bezahlt. Dadurch sparen Sie bares Geld.
Nach der Tilgung des Haus-Darlehens, wohnen Sie ganz entspannt für nur rund 50,- € im Monat im eigenen Haus, mit schönem grünen Grundstück. Ruhig gelegen im beliebtesten Wohngebiet in Schönebeck - Bad Salzelmen, in der Nähe des Kurparks.
Eine effiziente Wärmepumpe mit sparsamer Fußbodenheizung, Wärmeschutzverglasungen, ein gedämmtes Dach. Hochwärmedämmendes Mauerwerk mit einer wärmendämmenden Fassade ermöglichen niedrige Betriebskosten. Große Fensterflächen sorgen für helle sonnige Räume.
Lage
Genießen Sie die ruhige und sonnige Wohngegend mitten in der Stadt Schönebeck - Bad Salzelmen. Freundliche Nachbarn, die Nähe zum Kurpark, eine gute Infrastruktur und die bequeme Erreichbarkeit aller Behörden, Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, einen Sportboothafen, eine Schiffsanlegestelle an der Elbe, Vereine, Museen, Parks, mehrere Hallen- und Freibäder, Tennisplätze und -hallen, kulturelle Einrichtungen, Restaurants, Bars usw. eignen sich sowohl für Familien als auch im Ruhestand ideal für ein entspanntes Wohnen.
Der Solepark mit seiner modernen Rehabilitations- und Kurklinik, dem Freiluftinhalatorium, dem Erholungsbad "Solequell", dem Kurhaus "Lindenbad", dem Kunsthof und dem Soleturm ist ein beliebter Anziehungspunkt für Kurgäste und Erholungssuchende und vor allem auch eine sehr beliebte Wohnadresse. Im staatlich anerkannten Heilbad genießen Sie im Wasser und an Land ein gesundes und heilendes Meeresklima mitten in Deutschland.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Grundsätzlich kann der zukünftige Eigentümer an der Anzahl, der Größe und der Gestaltung der Räume noch aktiv mitwirken und seine individuellen Wünsche und Vorstellungen mit einbringen.
Wohnzimmer
Küche
Kinderzimmer 1
Kinderzimmer 2 bzw. Gästezimmer / Arbeitszimmer
Schlafzimmer
Ankleidezimmer
Bad mit Wanne, Dusche, Waschtisch und WC
WC mit Dusche Waschtisch und WC
Flur, Treppe
HAR
Abstellraum EG
Abstellraum OG
Garderobe
Garage
Carport
Stellplätze
Günstig bauen mit Erbpacht!:
Wer auf Erbbaugrund baut, kann gegenüber dem Kauf eines Grundstücks deutlich sparen.
Gerade junge Familien wollen ihr Budget nicht überspannen, denn schließlich sollen noch genügend Reserven für Lebenshaltung, Urlaub, Auto und sonstiges übrig bleiben. Platzt jetzt der Traum vom Eigenheim?
Nicht zwangsläufig. Bei Lage und Ausstattung müssen nicht unbedingt Abstriche gemacht werden - wenn Ihr Traumhaus auf Erbbaugrund steht. Eine Erbbaupacht bedeutet, dass Bauherren Ihr Bauland nicht kaufen, sondern für einen langen Zeitraum, von meist 70 bis 99 Jahren, pachten. Auf diese Weise sparen die Bauherren eine nicht unerhebliche Summe für den Kauf des Grundstücks. Gerade für Familien oder auch junge Leute mit kleinem Budget wird die Erbbaupacht dadurch lohnenswert. Auch durch die Anbieter, wie Kirchen und Kommunen, können Familien mit Kindern auch besonders gefördert werden.
Die Zahlung von Erbpacht an Stelle des Grundstückskaufs kann sich auch in Phasen niedriger Bauzinsen rechnen, in Phasen hoher Bauzinsen sowieso. Das entlastet die Bauherrn erheblich.
Keine Angst vor Erbbaurecht!
Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt und im Grundbuch auch genau so wie ein Grundstück eingetragen. Es kann selbst belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten (Grundschuld und Hypothek). Bei einer Finanzierung wird dann die Grundschuld in Abteilung III des Erbbaugrundbuchs eingetragen.
Das Erbbaurecht erlischt durch Ablauf der vereinbarten Zeit, wird allerdings in aller Regel verlängert. Als Erbbauberechtigter müssen Sie nach Ablauf der vereinbarten Zeit dass Erbbaurecht also einfach nur wieder verlängern. Sollte das in seltenen Einzelfällen nicht möglich sein, so müssen Sie als Erbbauberechtigter das errichtete Gebäude nicht vom Grundstück entfernen, sondern erhalten eine Vergütung / Entschädigung für Ihr Gebäude. Dieses ist schließlich Ihr Eigentum.
Das Erbbaurecht kann auch von einer Generation auf die nächste übertragen werden. Während der Zeit seiner Pacht steht es dem Pächter frei, diese samt Haus zu verkaufen oder zu vererben.
Der Erbbauzins kann nicht willkürlich erhöht werden!
Üblicherweise kann der Erbbauzins alle 3 bis 10 Jahre angepasst werden. Der Maßstab für die mögliche Anpassung sind die Entwicklung der Kosten der allgemeinen Lebenshaltung. Dazu schreibt der Bundesgerichtshof: "In der Regel ist bei einem Vertrag ohne wertsichernde Klausel für den Umfang der Anpassung des Erbbauzinses die seit Vertragsabschluß eingetretene Steigerung der Lebenshaltungskosten und der Einkommen nach dem Mittelwert aus beiden Komponenten maßgebend, weil sich darin die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt und der Gesetzgeber in § ERBBAUVO § 9a ERBBAUVO § 9A Absatz I 2 ErbbauVO zum Ausdruck gebracht hat, daß eine über die Änderung dieser Verhältnisse nicht hinausgehende Erhöhung regelmäßig der Billigkeit entspricht" (BGH NJW 1993,52).
Im Erbbaupachtvertrag sollte unbedingt festgelegt sein, wie hoch die Ausgleichszahlung für das Gebäude nach Ablauf der Pachtzeit ist. In der Regel werden zwei Drittel des Gebäudewertes angesetzt.
Wir unterstützen und begleiten Sie nicht nur beim Grundstückskauf bis zum Notar, sondern auch bei den Angelegenheiten zum Erbbaurecht, bei der Finanzierung und in Versicherungsfragen.