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Einfach bezaubernd - Reizendes Wohnhaus mit historischem Badespaß! 1
Kaufpreis: € 85.000,00
Wohnfläche: ca. 400 m²
Zimmer: 11
Grundstück: ca. 910 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 85.000,00
Käuferprovision: 4 % des Kaufpreises zzgl. ges. MWSt
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 400 m²
Grundstück: ca. 910 m²
Zimmer: 11
Etagenzahl: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1861
Hauptenergieträger: Elektro
Lage
Die Stadt Kirchenlamitz liegt im Fichtelgebirge umgeben von Dörfern und Wäldern, und hat mit den angrenzenden kleinen Dörfern um die 4600 Einwohner. Das Schöne am Leben in Kirchenlamitz sind wohl die von hier aus möglichen vielen Freizeitaktivitäten in der Natur wie z. B. Spaziergänge und Wanderungen durch Wälder und Fluren, wie z. B. nach Epprechtstein oder Hollerstein, ebenso gibt es zahlreich Radtouren, die man von Kirchenlamitz aus starten kann. Es gibt in der näheren Umgebung einige Sehenswürdigkeiten wie die Burg Epprechtstein, das Granitlabyrint Epprechtstein sowie den Kornberg. In Kirchenlamitz selbst stehen unterschiedliche Einrichtungen für Groß und Klein wie z. B. Kindergarten und Kita, Volks- und Musikschule, die Bücherei und das Waldbad zur Verfügung. Läden des täglichen Bedarfs wie Bäcker, Metzger, Getränkemarkt und Lebensmittelmärkte sind ebenso im Ort vorzufinden.
Kirchenlamitz liegt zentral in Europa. Größere Städte wie z. B. Hof (ca. 20 km) incl. Flughafen Hof/Plauen, Bayreuth oder Weiden sind binnen kurzer Fahrzeit über die Bundesautobahnen BAB 9 sowie BAB 93 sowie über die Bahnhöfe Hof/Saale und Marktredwitz zu erreichen.
Sonstige Angaben
Stadthaus mit Überraschung:
Bei dem Baudenkmal handelt es sich um ein historisches Stadthaus mit Fachwerkgiebel und Zierwerk im historischen Ensemble "Ortskern Kirchenlamitz" in der Kleinstadt Kirchenlamitz im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge in Oberfranken.
Das denkmalgeschützte Stadthaus bietet eine Wohn-/ Nutzfläche von ca. 400 qm, verteilt auf 3 Etagen. Eine Nutzung in 3 - 4 Wohneinheiten ist denkbar.
Durch die bereits begonnene umfangreiche Innensanierung des Gebäudes, sind 1 - 2 Wohneinheiten nach Absprache kurzfristig beziehbar. Die Elektronik wurde überwiegend erneuert, Nachtspeicheröfen angebracht.
Im Innenhof des 1861 im Biedermeierstil neu errichteten Anwesens erwartet den Besitzer ein künstlerisch einzigartiges Badehaus mit Tauchbad in italienischem Marmor.
Diese aufwändig mit stuckierten und gemalten Wanddekorationen, Buntverglasungen mit Tiermotiven, Wand- und Bodenfliesen sowie Marmorinstallationen gestaltete Badeeinrichtung wird auch Sie ins Staunen versetzen.
Lassen Sie die Bilder und das kunsthistorische Unikat mit seinen in Granitstein eingearbeiteten Wasserablaufrinnen - den ersten ihrer Art nördlich der Alpen - auf sich wirken.
Für eine umweltfreundlichen Nutzung des um 1900 entstandenen Badehauses steht im Dachgeschoss eine vermutlich bauzeitliche solarthermische Anlage zur Verfügung.
Zudem stehen auf dem ca. 910 qm großen Grundstück ein Nebengebäude sowie ein Innenhof zur Nutzung bereit. Hier findet sich ausreichend Platz zur Einrichtung einer Werkstatt bzw. zur Schaffung von Lager- und Parkmöglichkeiten.
Fazit:
Wer ein Kleinod in der Region sucht und mit viel Liebe zum Detail und der Unterstützung der Denkmalpflege sowie staatlicher Förderung seinen Traum von einem Hausunikat verwirklichen möchte, wird hier fündig.
Förderung:
Das Anwesen liegt in einem städtischen Sanierungsgebiet. Unbeschadet der Möglichkeit von Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG sowie Zuschüssen bei Instandsetzung (u. a. aus Städtebauförderungsprogramm und Denkmalpflegefördermitteln) können daher auch Steuererleichterungen nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden, d. h. Sanierungsausgaben können binnen 12 Jahren zu 100 % abgesetzt werden.
Hinweis:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben.
Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen.