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Ein-Zimmer-Appartement im 3.Obergeschoss in Nürnberg-Schoppershof
Kaufpreis: € 89.000,00
Wohnfläche: ca. 47 m²
Zimmer: 1
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 89.000,00
Käuferprovision: Das Erfolgshonorar in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis, inkl. 19 % MwSt., trägt der Käufer.
Hausgeld: € 290,00Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 47 m²
Zimmer: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1990 generalsan
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 183.50 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Ausstattungsbeschreibung
Flurbereich mit Laminatbodenbelag
Wohn-/Schlafbereich mit Kochbereich und Küchenzeile
Duschbad mit Waschbecken, WC und Dusche
sonstiges:
Gaszentralheizung
ein Kellerabteil
gemeinsamer Wasch- und Trockenraum
Das monatl. Wohngeld in Höhe von 290 € bezieht sich auf einen 4-Personen-Haushalt.
Lage
Das Ein-Zimmer-Appartement befindet sich im 3.Obergeschoss in ruhiger Wohnlage von Nürnberg-Schoppershof.in
Sonstige Angaben
Baujahr:
1990 generalsaniert
Heizungsart:
Gaszentralheizung
beziehbar:
nach Absprache / zur Zeit vermietet
Maklerprovision:
Das Erfolgshonorar in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis, inklusive MwSt.,
trägt der Käufer.
Alle genannten Angaben zum Objekt beruhen auf den Angaben des Eigentümers. Irrtum und Zwischenverkaufvorbehalten. Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, falls ein Lebensgefährte oder ein Familienmitglied kauft, die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden, bzw. wenn vom Vermieter eine gleichwertige Immobilie erworben wird. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgem.Geschäftsbed.:
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Objektbeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen
1. Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten. Sämtliche Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Eigentümers keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung bzw. Vermietung und Verpachtung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
2. Ist dem Interessenten die Verfügbarkeit des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Tut er dies nicht und lässt er sich unsere Maklerdienste weiter gefallen, so macht er sich schadenersatzpflichtig, sofern damit unser Provisionsanspruch vereitelt wird. Erhält der Interessent durch unsere Tätigkeit zusätzliche Informationen im Hinblick auf da Objekt und kommt dadurch ein Vertragsabschluß zustande, so wird die Provisionsverpflichtung auch bei Vorkenntnis ausgelöst.
3. Die von uns gemachten Nachweise sind ausschließlich für den umseitig genannten Interessenten bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Provisionspflicht zu Lasten des Interessenten, sofern unser Angebot durch den Dritten verwertet wird.
4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, so ist an uns eine Provision zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Insbesondere schaden unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art nicht und erhalten den Provisionsanspruch aufrecht. Dies gilt z.B. für die Vereinbarung eines Leasing- oder Mietvertrages anstelle eines Pachtvertrages, eine Erbpachtrechtsvereinbarung anstelle eine Kaufvertrages, einem Teilerwerb anstelle des Kaufs der angebotenen Gesamteinheit oder eine Gesellschaftsgründung bzw. einem Gesellschaftszu-sammenschluss anstelle eines reinen Objektkaufvertrages. Dies gilt selbstverständlich auch für Umgehunggeschäfte zur Vereitelung des Provisionsanspruchs.
5.1 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3,57 % (inkl.19% gesetzl. MWSt) vom Kauf-/Verkaufspreis, Kaufpreis der Gesellschafts-anteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung etc.
5.2 Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus dem 10-Jahres-Erbbauzins.
5.3 Die Provision bei Vermietung beträgt 2 Monats- mieten (zuzügl. gesetzl. MWSt) zu Lasten des Vermieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus einer 10-Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzu-gerechnet.
5.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungs-gegenständen etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisions-pflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.
5.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1% (zuzügl. gesetzl. MWSt) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
5.6 Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Unser Provisionsanspruch verbleibt auch für den Fall, dass ein wirksam abgeschlossener Hauptvertrag zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben wird.
Schließt der Interessent trotz Nachweis das Hauptgeschäft nicht ab, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre, so sind wir berechtigt, den konkret entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies betrifft in erster Linie Inserationskosten, Wegekosten, sowie alle sonstigen Auslagen, die wir im Zusammenhang mit dem gescheiterten Vertrag hatten, namentlich Telefonkosten, Kosten eines beigezogenen Sachverständigen etc.
7. Wir behalten uns ausdrücklich ein Tätigwerden für den anderen Vertragsteil vor. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir für unbestimmte zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.
8. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Vereinbarung.
9. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungort und Gerichtsstand unser Firmensitz. Ansonsten gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.