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Eigentumswohnung in Neunkirchen zu verkaufen
Kaufpreis: € 42.000,00
Wohnfläche: ca. 75 m²
Zimmer: 3
Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 42.000,00
Käuferprovision: Käuferprovision in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 75 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1960
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Es handelt sich um eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung im 2. Obergeschoss einer älteren Wohnungseigentumsanlage mit insgesamt 6 Wohneinheiten in einer Seitenstraße der Kreisstadt Neunkirchen.
Rund 75 qm Wohnfläche verteilen sich auf eine offene Küche mit angrenzendem Wohnzimmer, ein Gäste-/Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wannenbad/WC und kleinem Flur. Ein Abstellboden sowie ein großer Kellerraum bieten weitere Abstellflächen.
Folgende Renovierungsarbeiten sind beispielsweise noch notwendig:
- Maler- und Bodenbelagsarbeiten
- Einbau vorhandener Zimmertüren und Montage ebenfalls vorhandener Heizkörper
- Erneuerung der Bodenfliesen im Badezimmer
- Materialien sind vorhanden
Die Kosten für die genannten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 6.000 €, welche im Kaufpreis berücksichtigt wurden.
Nach Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen eignet sich diese Immobilie ideal sowohl zur Eigennutzung als auch zur Kapitalanlage. Eine professionelle Hausverwaltung steht Ihnen zudem als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine Garage ist mietbar.
Ausstattungsbeschreibung
Fenster Bj. 1998
Elektrik Bj. 2014
Heizung Bj. 2015
Installation Bj 2015
Bad neu
Lage
Die Eigentumswohnung befindet sich in zentraler aber dennoch ruhiger Lage. Die Verkehrsanbindung ist sehr gut. Einkaufsmöglichkeiten, sowie das Saarpark-Center sind zu Fuß erreichbar.
Sonstige Angaben
Info:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz:
Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 01.05.2014 geltende generelle Vorlagenpflicht, beantragt.
Dieser liegt in Kürze vor.