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Eigentumswohnung als Kapitalanlage in zentraler Lage Saarbrückens 1
Kaufpreis: € 70.000,00
Wohnfläche: ca. 40 m²
Zimmer: 1
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 70.000,00
Käuferprovision: Käuferprovision in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 40 m²
Zimmer: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1994
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Die Eigentumswohnung befindet sich im 4. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses mit ca. 80 Wohneinheiten und ca. 120 Tiefgaragenstellplätze. Sie verfügt über ca. 40 qm Wohnfläche, aufgeteilt in 1 1/2 Zimmer. Der Küchenbereich ist offen gestaltet und verfügt über eine Einbauküche. Die Wohnung selbst wurde vor 1 1/2 Jahren neu renoviert. (Wände gestrichen und Laminat verlegt). Durch große, isolierverglaste Rundbogenfenster, verfügt diese Wohnung über ein besonderes Ambiente. Ein Tiefgaragenstellplatz gehört zu diesem Objekt auch dazu. Die Wohnung ist zur Zeit vermietet : Mieteinnahmen betragen 265.- € ( ab. 01.08. wurde Mieterhöhung auf 300.- € angekündigt) und Nebenkosten von ca. 100.- €.
Lage
Die Wohnung befindet sich im beliebten Zentrum von Saarbrücken. Die Wohngegend ist geprägt von einem gesteigerten Wohnambiente, da in unmittelbarer Nähe neue Geschäfte des täglichen Bedarfs aber auch hochwertige Eigentumswohnungen entstanden sind. Die zentrale Lage ist dadurch gekennzeichnet, das Sie den Hauptbahnhof in ca. 8 Minuten Fußweg erreichen. Die Nähe der Universität mit öffentlichen Verkehrsmittel sind auch in ca. 15 min Fahrzeit gegeben. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Apotheken, Ärzte, Shoppingmeile etc.. erreichen Sie auch in wenigen Gehminuten.
Sonstige Angaben
Aussattung:
Heizung Fernwärme
Rundbogenfenster isol.-vergl.
Tiefgaragenstellplatz m. Rolltor
Renoviert im Jahr 2015
Info:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz:
Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 01.05.2014 geltende generelle Vorlagenpflicht, beantragt.
Dieser liegt in Kürze vor.