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Eigene Ideen verwirklichen!
Preis: € 78.750,00
Grundstücksfläche: ca. 750 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 78.750,00
Käuferprovision: prov.freikeine Käuferprovision
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 750 m²
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Objektbeschreibung
Eigene Ideen verwirklichen!
Baugrundstücke in Rödelsee OT Fröhstockheim "Am Mühlbach", Neubaugebiet mit insgesamt 11 Bauplätzen, Grundstücksgrößen zwischen 644m² und 869m², ebenes Gelände, schöne Lage, Blick zum Schwanberg, KP inkl. Erschließungskosten und Anliegerbeiträge, KP zuzügl. Kosten für Vermessung und innere Erschließung und zuzügl. 1.785 € für den Gasanschluss.
Ausstattungsbeschreibung
Eigene Ideen verwirklichen!
Baugrundstücke in Rödelsee OT Fröhstockheim "Am Mühlbach", Neubaugebiet mit insgesamt 11 Bauplätzen, Grundstücksgr. zwischen 644m² u. 869m², ebenes Gelände, schöne Lage, Blick zum Schwanberg, KP inkl. Erschließungskosten u. Anliegerbeiträge, KP zuzügl.Kosten f. Vermessung u. innere Erschließung u. zuzügl. 1.785 € für den Gasanschluss, Obj.Nr. 2271.
Lage
Fröhstockheim ist ein Ortsteil der Gemeinde Rödelsee im unterfränkischen Landkreis Kitzingen (Bayern). Die ehemals selbständige Gemeinde Fröhstockheim wurde zum 1. Mai 1978 zu Rödelsee eingemeindet.
Rödelsee ist eine vom Weinbau geprägte Gemeinde mit ca. 1.700 Einwohnern und ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen.
Es liegt am Fuße des sagenumwobenen 473 m hohen Schwanbergs, der mit seinem Schloss schon weit vom Maintal aus sichtbar ist und Heimat des evangelischen Geistlichen Zentrums Schwanberg ist.
Kein Industriebetrieb stört diese zauberhafte Landschaft am Steigerwald, die ideal zum Genießen, Erholen und Wandern ist.
Die Vorzüge des Kleinklimas im Zauberhaften Weinland am Schwanberg prägen besonders die gebietstypischen Weiß- und Rotweine der weltbekannten Lagen Küchenmeister und Schwanleite.
Der Aktive findet in nächster Nähe Möglichkeiten für Tennis, Golf, Schwimmen, Radfahren, Reiten und vieles mehr. Dem Kulturfreund bieten sich Denkmäler fränkischer Baukunst (3 Schlösser, Amtshäuser, 4 Kirchen, darunter z.B. die Dorfkirche Fröhstockheim mit einzigartigen Fresken aus dem 15. Jhd.) und in unmittelbarer Nähe weitere Denkmäler der Kultur und Architektur, wie z. B. Iphofen, Kitzingen, Würzburg, Bamberg.
Das große Wasserschloss im OT Fröhstockheim befindet sich noch im Privatbesitz der Freiherren von Crailsheim.
Im Dorfladen Rödelsees können Sie sich mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgen. Die nahegelegene Kreisstadt Kitzingen bietet mit Einzelhandel und Supermärkten alles, was an Wünschen offen bleibt.
Für die Kleinen bietet Rödelsee einen Kindergarten und anschließend die Möglichkeit zum Besuch der Grundschule.
In ca. 10 Minuten erreichen Sie mit dem PKW an der Autobahnanschlussstelle Schwarzach die A3. Zwei Ortschaften weiter, in Iphofen, haben Sie Anschluss an die B8 nach Nürnberg.
Ebenfalls ab Iphofen können Sie mit der Bahn im Nürnberger Verkehrsverbund kostengünstig in den ganzen mittelfränkischen Raum fahren. In der entgegengesetzten Fahrtrichtung liegt mit Würzburg die nächste ICE-Zustiegsmöglichkeit.
Sonstige Angaben
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt...
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. Wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte:
Bundesland: Bayern