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Ehemaliges, denkmalgeschütztes Pfarrhaus in Altenstadt Ortsteil Illereichen, Lkr. Neu-Ulm 1
Kaufpreis: € 325.000,00
Wohnfläche: ca. 430 m²
Grundstück: ca. 4260 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 325.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 430 m²
Grundstück: ca. 4260 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1719
Objektbeschreibung
Das ehemalige, denkmalgeschützte Pfarrhaus in Illereichen, Pfarrhofplatz 1 wird mit einem Umgriff von ca. 4260 qm (insgesamt 3 Grundstücke siehe Lageplan rot eingezeichnet; Fl.Nr. 101 starke Hanglage) abgegeben und liegt direkt in der Ortsmitte von Illereichen in reizvoller Lage zur Pfarrkirche und Schloß Illereichen. Der Zugang zum Gebäude erfolgt vom Pfarrhofplatz aus, ein weiterer Zugang ist auf der Rückseite des Gebäudes vorhanden Das Objekt ist ein Satteldachbau mit größtenteils ausgebautem Dachgeschoss, teilweise unterkellert und in Massivbauweise erstellt. Die Warmwasserversorgung erfolgt über einen elektrischen Boiler, beheizt wird mit elektrischen Nachtspeicheröfen. 1983 wurde das Gebäude saniert und zu einer Einrichtung für Jugend und Familienfreizeit umgebaut. Der ehemalige Pfarrhof ist in renovierungsbedürftigem Zustand.
Lage
Illereichen ist eine Ortsteil des Marktes Altenstadt und liegt ca. 7 km von Illertissen entfernt. Der Markt Altenstadt liegt sehr verkehrsgünstig zur BAB A 7,hat einen Bahnhof und der Flughafen Memmingen ist in ca. 20 Minuten erreichbar.
Sonstige Angaben
Besichtigungstermin:
Ansprechpartner Stiftungsaufsichtsbehörde: Hr. Antosch, BFK Diözese Augsburg, Tel: 0821/3166-7860.
Besichtigungstermin n. Vereinbarung und in Abstimmung mit der örtlichen Pfarrei.
Bei näherem Interesse bitten wir um schriftliche Kurzbewerbung unter Angabe Ihrer Adresse und sonstiger Kontaktdaten an:
[email protected] oder
Bischöfliche Finanzkammer
Projektentwicklung
Fronhof 4
86152 Augsburg
Allgemeine Informationen:
Der Verkäufer behält sich das Recht vor,
- ob
- wann
- an wen,
- und zu welchen Bedingungen
die Liegenschaft verkauft wird.
Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet.
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Erwerbskosten:
Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten (Beteiligung von Grundstückssachverständigen oder Maklern, Notarkosten, Gebühren, Steuern sowie sonstige Abgaben) übernimmt der Käufer.